Beschaffung Abfallsammelfahrzeug für die Stadt Detmold Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0197
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Abfallsammelfahrzeug für die Stadt Detmold
Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges für die Stadt Detmold.
Überführung zum Baubetriebshof Georgstraße 10, 32756 Detmold. - Einweisung/ Unterweisung der Mitarbeiter in die Fahrzeugtechnik, einschl. Dokumentation dieser Einweisung.
Für die angebotene Maschine/ für das angebotene Fahrzeug gilt eine Gewährleistung/Garantie von 24 Monaten.
Ein Servicepartner für das Fahrzeug/die Maschine muss in 30 km Reichweite von o.g. Adresse des Baubetriebshofs verfügbar sein. Dieser Servicepartner muss für Service- ,Garantie- und Gewährleistungsarbeiten an dem Fahrzeug/ der Maschineberechtigt sein.
Baubetriebshof Georgstraße 10 32756 Detmold
Das spezifizierte Gerät/Fahrzeug muss folgende Vorschriften und Richtlinien in Ihrer jeweiligen neuesten Fassung entsprechen: den jeweilgs geltenden Unfallverhütungsvorschriften, StVOZ, Geräte- und Machinenlärmschutzverordnung und Bundes-Immissionsschutzgesetzt.
Mit dem Fahrzeug sind sämtliche Prüfbücher sowie Werkstatthandbücher zu übergeben, sowie alle notwendigen Zulassungsunterlagen für eine Zulassung bei der Stadt Detmold ( ZBI, ZB II, Gutachten etc.) vorgelegt werden und Eintragungen in den Unterlagen erfolgt sein. Ebenso muss die CE-Kennzeichnung und die EG-Konformitätserklärung vorgelgt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ZÖLLER-KIPPER GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW78JLMCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.