Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterial Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0934
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
Die Lieferung erfolgt im Regelfall an:
Feuer- und Rettungswache 1 (Desinfektion)
Hüttenstraße 68
40215 Düsseldorf
Verbrauchsmaterial Rettungsdienst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.;
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
a) für Personenschäden 2.000.000 EUR und
b) für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 EUR. Zu erbringen ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum; die Vorlage einer Beitragsrechnung ist nicht ausreichend.;
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 2 Jahre).;
4. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.;
5. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist dem Auftraggeber in einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmers sowie den Umsatz bezüglicher der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in geeigneter Form nachzuweisen.;
6. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Liste mit aussagefähigen aktuellen Lieferreferenzen (drei unterschiedliche Auftraggeber) aus den letzten beiden zurückliegenden Jahren nachzuweisen.
Die Liste muss mindestens enthalten:
- Zeitpunkt und Dauer der Leistungserbringung
- Umfang der Aufträge
- Adresse des Auftraggebers inklusive Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.;
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.