Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrszeichen Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/22-229
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrszeichen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verkehrszeichen für den Kreisbauhof Unna sowie fünf weitere Kommunen für den Zeitraum 15.02.2023 bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Kreisbauhof Unna Florianstraße 5 59423 Unna, Baubetriebshof Bergkamen Bambergstr. 66 59192 Bergkamen, Baubetriebshof Holzwickede Friedrich-Ebert-Str. 4 59439 Holzwickede, Stadtwerke Selm Industriestr. 9 59379 Selm, Servicebetriebe Kamen Gutenbergstr. 13 59174 Kamen, Stadt Fröndeberg Bahnhofstr. 2 58730 Fröndenberg
1. Allgemeine Beschreibung
Der Vertrag soll zum 15.02.2023 beginnen und läuft zum 31.12.2025. Es soll eine Option der Verlängerung geben, die 6 Monate vor Ablauf des Vertrages vereinbart werden kann. Die Verlängerung des Vertrages würde dann ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026 gehen. Der Vertrag endet automatisch zum 31.12.2025, wenn die Verlängerungsoption nicht gezogen wird.
2. Verkehrszeichen
Alle Schilder haben den im Teil 3 aufgeführten Vorschriften zu
entsprechen. Die Übereinstimmung mit der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43: "Die Ausführung der Verkehrszeichen darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen." ist durch ein entsprechendes Gütezeichen nachzuweisen.
3. Die Aufträge werden durch die jeweiligen beteiligten Betriebshöfe selbst erteilt, zu diesen erfolgt dann auch die Lieferung.
4. Der Gesamtwert beschreibt die ungefähre Summe an Beschaffungen über maximal vier Jahre und für alle fünf Auftraggeber summiert. Es besteht kein Anspruch auf die Abnahme von Leistungen in der angegebenen Höhe.
Es kann eine Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2026 mind. sechs Monate vor Ablauf des Vertrages vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen
- Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
Erklärung zu drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Auftraggebers, des Wertes des Auftrags und des Leistungszeitraums
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DCBX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.