Kommunikation und Koordiation "bonnbewegt", Kommunikative Begleitung des Projekts "bonnbewegt" Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07937-00_44-22-5017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikation und Koordiation "bonnbewegt", Kommunikative Begleitung des Projekts "bonnbewegt"
Kommunikative Begleitung für Baumaßnahmen der Autobahn GmbH im Bonner Raum
Der Gegenstand der Leistung besteht in einer kommunikativen Begleitung für Baumaßnahmen der Autobahn GmbH Rheinland, Außenstelle Euskirchen, im Bonner Raum über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren mit einer eventuellen Verlängerung für ! Jahr, maximal 2 Mal.
Die Autobahn GmbH benötigt dabei projektbezogene Beratungsleistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Die Leistungen umfassen vor allem Maßnahmen der externen Kommunikation. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren stehen eine Vielzahl an Sanierungs- und Neubaumaßnahmen rund um die Stadt Bonn an. Die notwendigen Baumaßnahmen werden an verschiedenen Stellen der im Gebiet liegenden Autobahnen und Brücken ausgeführt. Dies erfordert erhebliche Eingriffe in das Lebensumfeld der Betroffenen, so dass die Maßnahmen in der Öffentlichkeit erklärungsbedürftig sind. Um eine bessere Akzeptanz dieser notwendigen Maßnahmen
zu erreichen, ist eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und dem Leitstungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Vertragsende schriftlich von einer Vertragspartei gekündigt wird. Der vertrag kann bis zu zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden und endet automatisch im III.Quartal 2029.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Dienst
Zusammenhang mit politischen Inhalten und Gremien
Längerfristige Betreuung von Großprojekten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, mit der Ausbildung im Bereich der Kommunikationswissenschaften o.ä.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Mitarbeiter in Festanstellung
Umgang mit technischen Texten
Vorbereitung und Durchführung (Moderation) von Großveranstaltungen mit mehr als 50 Personen
§ 46 (3) Nr. 11 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Verfügbarkeit von Mitarbeitern (Entfernung Bürostandort zur Region Bonn)
Arbeitsprobe von Konzeption und Betrieb einer Projektwebsite (Informationsplattform) im bürgernahen Dialog
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen
Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263
StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte
richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder
gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer
10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende
Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der
Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das
Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist,
die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen
begangen wurden,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist
der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die
dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass
der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die
fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben
genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
2 Absolvent*innen mit Hochschulstudium, mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsmodellen. Nennung von mindestens 5 Referenzen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens
3 Umsetzungen der geforderten Leistungen mit vergleichbarer Komplexität von Infrastrukturmaßnahmen
erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
8 Mitarbeiter nachweisen
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office Programme (Word, Excel, PowerPoint), Grafikprogramme (InDesign), Content Management Systeme (z.B. Typo3)
§ 46 (3) Nr. 11 VgV:
Qualitätsnachweis.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er mindestens drei unterschiedliche Arbeitsproben vergleichbar der beigefügten Leistungsbeschreibung vorlegt.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss
sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von
5,0 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache
der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung
zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim
Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren
Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung
von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDAUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de