Betrieb Flüchtlingsunterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Flüchtlingsunterkunft
Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 170 Personen
Betrieb
Sporthalle Talstraße 17 45525 Hattingen
Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 170 Personen
Sicherheistdienstleistung
Sporthalle Talstraße 17 45525 Hattingen
Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 170 Personen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Anwendung einer Dringlichkeitsvergabe im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine (Rundschreiben BMWK - Aktenzeichen IB6 - 206-000#010)
Zur Sicherstellung des Wettbewerbs wurden 9 Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDCE0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.