2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0480

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0480
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (im Weiteren mit WBD-AöR abgekürzt) sind im gesamten Stadtgebiet Duisburgs die Lage von Kanalbauwerken im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem - Deutsches Referenznetz ETRS/DREF91 Realisierung 2016 und die Höhe im Allgemeinen über Normalhöhen-Null (NHN) im Deutschen Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) der GEOBASIS NRW zu vermessen. Da sich Duisburg zum Teil in einem Bergsenkungsgebiet befindet, muss die Vermessung immer auf die Bolzen der Geobasis NRW bezogen werden. Das Lagefestpunktfeld muss per GPS bestimmt werden. Bei der Lage muss eine Genauigkeit von +/- 5 cm gewährleistet sein und die Höhe muss mit einer Genauigkeit von +/- 2 cm bestimmt werden (DWA-M 145-2). Alle Angaben von Längeneinheiten sind in Metern [m] anzugeben und alle aufgenommenen Koordinaten müssen in [ETRS 89 / UTM 32] angegeben werden.

Der tatsächliche Leistungsumfang ist abhängig von dem nur überschläglich vorhersehbaren Bedarf an Neubau- und Planungsvermessungen, so dass bei Unter- oder Überschreiten des veranschlagten Auftragsvolumens der vertraglich vereinbarte Einheitspreis gilt.

Aufträge müssen nach Auftragseingang innerhalb von 40 Werktagen komplett abgearbeitet worden sein (inkl. Eingang der Daten bei der WBD-AöR). Die WBD-AöR behält sich vor, in Ausnahmefällen, eine kurzfristige Bearbeitung eines Auftrages zu fordern. Diese Aufträge sind innerhalb von 10 Werktagen einzureichen.

Zur fotografischen Dokumentation sind gut ausgeleuchtete Fotos im jpg-Format mit einer Mindestauflösung von 8 Megapixeln (Bildauflösung: 3264 × 2448) zu machen. Die Angabe der Fließrichtung ist durch einen Fließrichtungspfeil im Foto darzustellen. Es müssen alle Zu- und Abläufe, sowie weitere Bauteile auf den Fotos zu sehen sein. Dementsprechend sind bei Schwellen, Überlaufkanten, Bermenverwindungen, etc. Fotos von beiden Seiten und der Draufsicht zu erstellen. Zusätzlich müssen Sonderprofile von Haltungen auch durch ein Foto dokumentiert werden. Als Foto-Dateiname ist die 8-stellige Bauwerksnummer mit Datumsangabe und mit fortlaufender Nummerierung der einzelnen Fotos zu vergeben. (Beispiel: 58640059_2023-01-01_1.jpg.)

Alle aus dem Aufmaß generierten Daten / Planunterlagen müssen vor Abgabe durch den/die Auftragnehmer*in (im Weiteren mit AN abgekürzt) auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität geprüft werden. Rechnungen werden erst nach kompletter Korrektur bezahlt. Schlussrechnungen werden für vertragsgemäß erbrachte Leistungen hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität gewährt, wenn die Bieterin eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Vor Rechnungslegung sind sämtliche beauftragten Unterlagen (Zeichnungen, Dateien, etc.) einzureichen. Bei der Stellung von Teilrechnungen sind alle Unterlagen einzureichen, die dem Abrechnungsstand entsprechen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 478 340.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71353200 Vermessungsdienste
71355000 Vermessungsarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Diverse Stellen im Stadtgebiet Duisburg 47059 Duisburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 185-524285
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4600001718
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Ingenieurbüro Kallert + Schütze GbR

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 478 340.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW7866398

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/11/2022

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