2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0480
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0480 Jahresvertrag zur Durchführung von Vermessungsleistungen (Laufzeit 01.03.2023 bis 28.02.2025) im Stadtgebiet Duisburg
Im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (im Weiteren mit WBD-AöR abgekürzt) sind im gesamten Stadtgebiet Duisburgs die Lage von Kanalbauwerken im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem - Deutsches Referenznetz ETRS/DREF91 Realisierung 2016 und die Höhe im Allgemeinen über Normalhöhen-Null (NHN) im Deutschen Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) der GEOBASIS NRW zu vermessen. Da sich Duisburg zum Teil in einem Bergsenkungsgebiet befindet, muss die Vermessung immer auf die Bolzen der Geobasis NRW bezogen werden. Das Lagefestpunktfeld muss per GPS bestimmt werden. Bei der Lage muss eine Genauigkeit von +/- 5 cm gewährleistet sein und die Höhe muss mit einer Genauigkeit von +/- 2 cm bestimmt werden (DWA-M 145-2). Alle Angaben von Längeneinheiten sind in Metern [m] anzugeben und alle aufgenommenen Koordinaten müssen in [ETRS 89 / UTM 32] angegeben werden.
Der tatsächliche Leistungsumfang ist abhängig von dem nur überschläglich vorhersehbaren Bedarf an Neubau- und Planungsvermessungen, so dass bei Unter- oder Überschreiten des veranschlagten Auftragsvolumens der vertraglich vereinbarte Einheitspreis gilt.
Aufträge müssen nach Auftragseingang innerhalb von 40 Werktagen komplett abgearbeitet worden sein (inkl. Eingang der Daten bei der WBD-AöR). Die WBD-AöR behält sich vor, in Ausnahmefällen, eine kurzfristige Bearbeitung eines Auftrages zu fordern. Diese Aufträge sind innerhalb von 10 Werktagen einzureichen.
Zur fotografischen Dokumentation sind gut ausgeleuchtete Fotos im jpg-Format mit einer Mindestauflösung von 8 Megapixeln (Bildauflösung: 3264 × 2448) zu machen. Die Angabe der Fließrichtung ist durch einen Fließrichtungspfeil im Foto darzustellen. Es müssen alle Zu- und Abläufe, sowie weitere Bauteile auf den Fotos zu sehen sein. Dementsprechend sind bei Schwellen, Überlaufkanten, Bermenverwindungen, etc. Fotos von beiden Seiten und der Draufsicht zu erstellen. Zusätzlich müssen Sonderprofile von Haltungen auch durch ein Foto dokumentiert werden. Als Foto-Dateiname ist die 8-stellige Bauwerksnummer mit Datumsangabe und mit fortlaufender Nummerierung der einzelnen Fotos zu vergeben. (Beispiel: 58640059_2023-01-01_1.jpg.)
Alle aus dem Aufmaß generierten Daten / Planunterlagen müssen vor Abgabe durch den/die Auftragnehmer*in (im Weiteren mit AN abgekürzt) auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität geprüft werden. Rechnungen werden erst nach kompletter Korrektur bezahlt. Schlussrechnungen werden für vertragsgemäß erbrachte Leistungen hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Plausibilität gewährt, wenn die Bieterin eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Vor Rechnungslegung sind sämtliche beauftragten Unterlagen (Zeichnungen, Dateien, etc.) einzureichen. Bei der Stellung von Teilrechnungen sind alle Unterlagen einzureichen, die dem Abrechnungsstand entsprechen.
Diverse Stellen im Stadtgebiet Duisburg 47059 Duisburg
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Kallert + Schütze GbR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW7866398
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]