Kulturraffinerie K714 | Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 071
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.monheimer-kulturwerke.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturraffinerie K714 | Gerüstarbeiten
Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 071 - Gerüstarbeiten.
40789 Monheim am Rhein
Das Gewerk VE 071 - Gerüstarbeiten für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst Gerüste an den Fassaden und im Gebäudeinneren.
Die Fassaden der Bestandsbauteile werden eingerüstet, um Sanierungsarbeiten an der Verfugung des Mauerwerks und um Ausbesserungsarbeiten am Mauerwerk durchzuführen. Ebenso werden die Aufbauten der Bestandsdächer erneuert.
Die neuen Gebäudeteile - Anbau Nord und Süd, sowie der Kubus im Bereich des Hauptgebäudes - werden mit einer vorgemauerten, gedämmten Klinkerfassade vor Stahlbeton belegt. Hierfür werden Fassadengerüste mit Konsolen benötigt.
Die Gerüststellung am Kubus muss auf Konsolen, welche in der Kubuswand verankert werden, erfolgen. Der Zugang auf dieses Gerüst erfolgt über zwei Treppentürme. Das Bestandsdach darf auf Grund seiner Konstruktion nicht durch Lager- und Laufflächen belastet werden.
Im Gebäudeinneren sind im Bereich der Oberlichter Raumgerüste notwendig. Diese dienen als Schutz- und Arbeitsgerüste für den Austausch der Oberlichter. Des Weiteren werden im Saal Raumgerüste errichtet, um die Installationsarbeiten unterhalb des Saaldaches und an den Saalwänden durchführen zu können.
Für Installationsarbeiten der verschiedenen Gewerke im Bereich der Dachunterseite im Bereich des Bestandsgebäudes und des Saals werden fahrbaren Arbeitsbühnen in verschiedenen Höhen sowie Treppengerüste benötigt.
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB;
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A;
2) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen, § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1) Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A;
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A;
3) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A;
4) Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A.
Den Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Die Monheimer Kulturwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Monheimer Kulturwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT64TQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.