Verpachtung von Gastronomieflächen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung von Gastronomieflächen
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Verkehrsentwicklung am Flughafen Stuttgart soll der Pachtvertrag mit dem derzeitigen Gastronomiebetreiber um 24 Monate verlängert werden. Dieser hatte in der Vor-Coronazeit hohe Investitionen getätigt. Durch die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Fluggastzahlen in den Jahren 2020 und 2021 war die Geschäftsgrundlage für den Betrieb von Gastronomieeinrichtungen massiv gestört (§313 BGB).
Die Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) treffen nach wie vor die Flug- und Gastronomiebranche in besonders starken Umfang. Der Flughafen Stuttgart verzeichnete im Jahr 2020 ein Passagiervolumen von 3,2 Mio. Passagiere, gefolgt von 2021 mit 3,6 Mio. Passagieren. Bezogen auf das Referenzjahr 2019 mit 12,7 Mio. Passagieren entspricht das einer negativen Passagierentwicklung von -75 % im Jahr 2020 und von -72% im Jahr 2021.
Für das Jahr 2022 liegen die Passagierzahlen aktuell (bis einschl. Juli 2022 bei ca. -50% des Aufkommens von 2019) immer noch weit unterhalb der unterstellten Referenzwerte.
Aufgrund der hohen Unsicherheit zur Erholung des Flugreiseverkehrs aber auch der allgemeinen Unsicherheit in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung (Inflation und Reallohnsenkung Preissteigerungen im Luftverkehr wegen Tarifabschlüssen und Kerosinkostenerhöhungen, etc.) sind belastbare Prognosen zur Passagierentwicklung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Entwicklungen der gesamten Flug- und Verkehrsgastronomiebranche schwer darstellbar.
Einhergehend mit der Passagierentwicklung haben sich auch die Umsätze der Gastronomiebetreiber am Flughafen Stuttgart in den letzten Jahren negativ entwickelt und sind weit davon entfernt, an die Umsätze aus dem Jahr 2019 anzuknöpfen. Dies stellt aus Sicht der Flughafen Stuttgart GmbH eine Störung der Geschäftsgrundlage (gem. §313 BGB) für den Gastronomiebetreiber Autogrill dar. Für den Erhalt und den Betrieb der gastronomischen Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren hohe Investitionen (Gate Garden, La Trattoria Grab&Fly und La Trattoria Pasta Konzept) durch den Gastronomiebetreiber Autogrill getätigt worden. Aufgrund der eingebrochenen Umsätze erscheint es für den Gastronomiebetreiber nicht mehr möglich, diese Investitionen im Rahmen der bestehenden Mietvertragslaufzeit bis 10/2023 bzw. 01/2024 zu amortisieren. Daher streben wir eine Mietvertragsverlängerung um 24 Monate an, so dass der Gastronomiebetreiber eine Chance hat, seine entgangenen Gewinne aus den Jahren 2020 und 2021 wieder zu erwirtschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) treffen nach wie vor die Flug- und Gastronomiebranche in besonders starken Umfang. Der Flughafen Stuttgart verzeichnete im Jahr 2020 ein Passagiervolumen von 3,2 Mio. Passagiere, gefolgt von 2021 mit 3,6 Mio. Passagieren. Bezogen auf das Referenzjahr 2019 mit 12,7 Mio. Passagieren entspricht das einer negativen Passagierentwicklung von -75 % im Jahr 2020 und von -72% im Jahr 2021.
Für das Jahr 2022 liegen die Passagierzahlen aktuell (bis einschl. Juli 2022) bei ca. -50% des Aufkommens von 2019 und damit immer noch weit unterhalb der unterstellten Referenzwerte.
Aufgrund der hohen Unsicherheit zur Erholung des Flugreiseverkehrs aber auch der allgemeinen Unsicherheit in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung (Inflation und Reallohnsenkung Preissteigerungen im Luftverkehr wegen Tarifabschlüssen und Kerosinkostenerhöhungen, etc.) sind belastbare Prognosen zur Passagierentwicklung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Entwicklungen der gesamten Flug- und Verkehrsgastronomiebranche schwer darstellbar.
Einhergehend mit der Passagierentwicklung haben sich auch die Umsätze der Gastronomiebetreiber am Flughafen Stuttgart in den letzten Jahren negativ entwickelt und sind weit davon entfernt, an die Umsätze aus dem Jahr 2019 anzuknöpfen. Dies stellt aus Sicht der Flughafen Stuttgart GmbH eine Störung der Geschäftsgrundlage (gem. §313 BGB) für den Gastronomiebetreiber Autogrill dar.
Für den Erhalt und den Betrieb der gastronomischen Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren hohe Investitionen (Gate Garden, La Trattoria Grab&Fly und La Trattoria Pasta Konzept) durch den Gastronomiebetreiber Autogrill getätigt worden. Aufgrund der eingebrochenen Umsätze erscheint es für den Gastronomiebetreiber nicht mehr möglich, diese Investitionen im Rahmen der bestehenden Mietvertragslaufzeit bis 10/2023 bzw. 01/2024 zu amortisieren. Daher streben wir eine Mietvertragsverlängerung um 24 Monate an, so dass der Gastronomiebetreiber eine Chance hat, seine entgangenen Gewinne aus den Jahren 2020 und 2021 wieder zu erwirtschaften.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html