Erw. Gesamtschule + Neubau Hallenbad Verl; Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: V-I-2022-84
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erw. Gesamtschule + Neubau Hallenbad Verl; Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung
Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung sowie Wasserhaltung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel 1 Abbruch und Wasserhaltung
Pos. 1.2.10 Abbruch Alte Realschule ca. 23.000 m³
Pos. 1.2.20 Abbruch Hausmeisterhaus mit Garagen ca. 1.600m³
Pos. 1.3.10 Maßnahmen zur Sicherung der Bestandsgebäude
Pos. 1.3.20 Wasserhaltung zu den Abbrucharbeiten
Titel 2 Schadstoffsanierung
Pos. 2.5.30 Ver- und Entsorgungsleitungen abisolieren
Pos. 2.7.60 Ausbau und Entsorgung von Ausstattungsobjekten
Pos. 2.7.100 Abbruch von asbesthaltigen Wandoberflächen
Pos. 2.19.20 Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist.
Erklärung, dass die Verpflichtung, zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung, soweit Pflicht zur Beitragszahlung vorhanden, ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen wird
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 1 Jahr, zum Zeitpunkt der Angebotsfrist)
- Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister (z.B.Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vohanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Eignungsnachweise Schadstoffsanierung
Eignungsnachweise zur Sanierung von evtl. Schadstofffunden/-beseitigungen:
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung müssen alle Bieter bei der Angebotsabgabe folgende Nachweise erbringen:
1. Behördliche Zulassung des Unternehmens für Asbestarbeiten gem. Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 2,
2. Sachkunde Asbest, Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3/4,
3. Sachkunde gem. DGUV- Regel 101-004 (BGR 128/ TRGS 524)
4. Referenzen: Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Referenzliste mit Telefon-Nr. und Ansprechpartner beifügen).
Die Nachweise sind auch dann vorzulegen, wenn diese zu anderen Projekten dem Bauherrn bereits vorgelegt wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.