VgV Freianlagen | Münsterort Rottweil
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbau-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Freianlagen | Münsterort Rottweil
Für den Münsterort Rottweil mit dem Heilig-Kreuz-Münster soll ein neues Gestaltungskonzept für die Oberflächen der historischen Innenstadt erarbeitet werden. Namengebend für das Viertel ist das Heilig-Kreuz-Münster in Rottweil, eine dreischiffige Hallenkirche mit spätgotischen Gewölben. Es ist die katholische Hauptkirche der Stadt Rottweil.
In der historischen Innenstadt rund um das Münster wurde vor einigen Jahren mit der Sanierung der Oberflächen in den Gassen begonnen. Grundlage für die Sanierung der ersten Abschnitte bildete das im Februar 2016 im Gemeinderat vorgestellte Oberflächen-Gestaltungskonzept, das sich auf das Darstellen des Grundprinzips, Kombination von Asphalt und Natursteinpflaster, beschränkt.
Nach Ausführung des ersten Abschnitts kam jedoch Kritik auf, dass die Umsetzung trotz der Natursteinmaterialien keine passende Fortführung der als Vorbild geltenden Gassengestaltung im Lorenz- bzw. Johannserort aus den 1970er Jahren darstellt. Die Sanierung der Gassen wurde daraufhin in 2020 vorläufig gestoppt.
Im Juni 2021 hat der Gemeinderat dann eine erste studienhafte Überarbeitung des Konzeptes aus 2016 für den Münsterort durch das Büro faktorgrün begrüßt. Im Planwerk von faktorgrün sind die bereits ausgebauten Gassen ebenfalls dargestellt (siehe Übersichtspläne in der Anlage).
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Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Stadt Rottweil
Die Stadt Rottweil plant ein neues Gestaltungskonzept für die Oberflächen der historischen Innenstadt erarbeiten zu lassen.
Im Duktus der Studie aus 2021 und einer, wieder an die Gestaltungssprache aus den 1970er orientierten Maßstäblichkeit, soll für den gesamten Heiligkreuzort ein Gestaltungskonzept erarbeitet werden. In 2-3 Bauabschnitten sollen die verbleibenden restlichen Gassen saniert und nach diesem Gestaltungskonzept hergestellt werden. Dieses bisherige Gestaltungskonzept soll in diesem Zuge inhaltlich für den gesamten Heiligkreuzort überarbeitet und inhaltlich präzisiert werden. Mitbetrachtet werden sollen neben der Verkehrsführung, der Nutzung des öffentlichen Raumes, der Anzahl und Anordnung der Stellplätze sowie die aktuellen Mobilitätsthemen auch folgende Themen:
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- Zugunsten einer Nutzungsvielfallt in den Gassen und der Wahrnehmung als öffentlicher Raum mit mehr Aufenthaltsqualität soll eine Verlagerung von Anwohnerstellplätzen an den Rand der historischen Innenstadt aufgezeigt werden.
- Es sollen verstärkt Fahrradabstellmöglichkeiten eingeplant werden.
- Die Kombination aus Naturstein und Asphalt in den Rottweiler Gassen soll in der Oberflächengestaltung beibehalten werden.
- Das harmonische Erscheinungsbild der Gassen aus Lorenz- und Johannserort soll als Maßstab zugrunde gelegt werden. Auf das handwerkliche Pflasterrinnenbild in den bestehenden Gassen, das sich auch auf historischen Aufnahmen findet, soll verstärkt Bezug genommen werden.
- Vorhandene Natursteinmaterialien sollen soweit möglich wiederverwendet werden. Beim Erstellen des Materialkonzeptes/Oberflächenkonzeptes ist auf barrierefreie Belagsflächen zu achten.
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Ziel ist es jetzt ein gestalterisches Gesamtkonzept für den Münsterort zu erstellen, welches die Besonderheit von Gebäuden wie Münster, Rathaus oder Erdgeschossnutzungen wie Gastronomie, Außenbereichsnutzungen oder räumliche Aufweitungen berücksichtigt und mit gestalterischen Vorschlägen zu den einzelnen Gassen verbindet.
Die bereits erfolgten Sanierungsabschnitte sind in das neue Gestaltungskonzept einzufügen.
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Das Gesamtkonzept umfasst eine Fläche von 6000 m² und folgende Straßen und Gassen bzw. Teilabschnitte rund um das Münster: Oberamteigasse, Bruderschaftsgasse, Schulgasse, Pfarrgasse, Rathausgasse, Münsterplatz, Boltengäßle, Teile Schlachthausstraße.
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Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 2.4 Mio. (KG 500, brutto) geschätzt.
Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden.
Bei Bedarf erfolgen durch den Eigenbetrieb der ENRW-Sanierungen im Bereich Tiefbau, Ver- und Entsorgung. Hier muss eine enge Abstimmung berücksichtigt werden.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20% und 100 Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren und Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80% und 400 Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Zwingend ist Referenz A einzureichen, optional die Referenz B. Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. Referenzen, die bei A genannt wurden, können auch bei B genannt werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A, zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema „Platz- oder Wegegestaltung in historischer Umgebung“.
Vergleichbarkeit: Platz- oder Wegegestaltung in historischer Umgebung mit hohem Gestaltungsanspruch, Kosten der KG 500, 2,4 Mio.€ brutto.
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Referenz B, optional:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema „Freianlagen in historischer Innenstadt“.
Vergleichbarkeit: Überarbeitung oder Neukonzeption der Oberflächengestaltung, ca. 6.000 m² einer historischen Innenstand mit hohem Gestaltungsanspruch, Kosten der KG 500, 2,4 Mio.€ brutto.
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Für beide Referenzen gilt: Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche: 07.03.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder,
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
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Eigenerklärung, dass am Verfahren durch den Bewerber keine Unternehmen im Sinne des vorangegangenen Absatzes als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf solche Unternehmen entfallen).
Hinweis: Verboten sind nicht nur direkte Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d Vorschrift, sondern es ist auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferant untersagt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen. Dasselbe gilt, wenn RUS Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (sog. Eignungsleihe) benannt wurden, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jede/r Bewerber/in und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz( netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen:
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- vergleichbares, realisiertes Projekt „Platz- oder Wegegestaltung in historischer Umgebung“
- Kosten (KG 500) mind. 750.000 € brutto
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- vergleichbares, realisiertes Projekt „Freianlagen in historischer Innenstadt“.
- Kosten (KG 500) mind. 750.000 € brutto
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen.
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).