Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung und des LDI bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und Pflege) Referenznummer der Bekanntmachung: 19.01.01-18-I-1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mhkbd.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landtagsverwaltung und des LDI bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und Pflege)

Referenznummer der Bekanntmachung: 19.01.01-18-I-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen für Beschäftigte der in der Leistungsbeschreibung genannten Dienststellen zu allen Fragen der Kinderbetreuung sowie der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 296 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312110 Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
55243000 Dienstleistungen von Kinderferienlagern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

am Wohnort der Beschäftigten der Landesregierung und der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohnen in Düsseldorf, im Einzugsgebiet von Düsseldorf und darüber hinaus (z. B. auch Eifel, Münsterland, Sauerland, Niederrhein, Köln-Bonn, Bergisches Städtedreieck).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landesvertretung in Berlin wohnen in Berlin und dem Einzugsgebiet von Berlin.

Die Leistungserbringung hat flexibel nach den Erfordernissen und Wünschen der Beschäftigten bzw. ihrer Angehörigen zu erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Eines der zentralen Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dieses Ziel wird von der Landesregierung/Landtagsverwaltung auch als öffentlicher Arbeitgeber nachhaltig unterstützt und gefördert.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, mit einer Dienstleistungsagentur eine Rahmenvereinbarung über:

- Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen zu allen Fragen der Kinderbetreuung,

- Informations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu allen Fragen der Hilfs-, Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit (Beschäftigte und deren Angehörige)

für die Beschäftigten der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ministerien und der Landtagsverwaltung zu schließen.

Im Bereich der Kinderbetreuung soll den Eltern durch das Beratungs- und Vermittlungsangebot geholfen werden, ein individuell passendes Betreuungskonzept für ihre Kinder zu finden. Hierzu sollen u. a. folgende Einzelleistungen erbracht werden:

Die Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen betreffen insb. die Bereiche Regelbetreuung, Notfallbetreuung und Ferienbetreuung. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten.

Im Bereich der Pflege erhalten die Beschäftigten ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die umfassend, individuell und maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse und die des pflegebedürftigen und/oder zu betreuenden Menschen abgestimmt sind. Hierzu sind die notwendigen Beratungs-/Vermittlungs-und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte und deren Angehörige und ein Krisenmanagement in Ausnahmesituationen zu erbringen. Darüber hinaus sind neben Präsentationen der Dienstleistungen, Bereitstellung von Informationsmaterialien und regelmäßiger schriftlicher Dokumentation über die Tätigkeit, Beratungstage bzw. Sprechstunden und Fachvorträge anzubieten.

Die Rahmenvereinbarung legt die allgemeinen Bedingungen und die Preisbedingungen für die Durchführung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie fest. Es ist eine Gesamtlaufzeit der Vereinbarung von 4 Jahren (1.1.2023 bis 31.12.2026) vorgesehen. Sofern die einzelnen Ministerien/die Landtagsverwaltung ihren Beschäftigten Angebote zur Kinderbetreuung und Pflege machen wollen, werden sie Einzelverträge auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abschließen. In den Einzelverträgen werden Leistungsumfang sowie Beginn und Dauer näher bestimmt.

Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Bietermemorandum zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur regionalen und überregionalen Präsenz / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation, Berufserfahrung, Beschäftigungsdauer des eingesetzten Personals (Kernteam) / Gewichtung: 15%
Kostenkriterium - Name: Pauschalpreis (Full Service) Kinderbetreuung / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Pauschalpreis (Full Service) Pflege / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Pauschalpreis Notfallbetreuung Kinder / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Pauschalpreis Ferienbetreuung Kinder / Gewichtung: 5%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 156-448041
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 19.01.01-18-I-1
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Beschäftigten von obersten Landesbehörden, der Landesverwaltung, der LDI NRW bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 296 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 296 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise

Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formulare verwendet werden. Die Vordrucke/Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik "vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" bereitgestellt. Die Vordrucke/Formblätter und Erklärungen sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch zu vervollständigen und mit einer elektronischen Unterschrift in Textform zu versehen (siehe Ziffer 2 des Bietermemorandums.)

Die Vordrucke sowie alle im Formular 325 EU abschließend aufgelisteten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot vollständig beizufügen. Sofern nicht alle geforderten Dokumente dem Angebot beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder formell fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung wird hiermit nicht begründet.

2. Auskünfte, Fragen

Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber bis spätestens zum 01.09.2022, 15:00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) unter der Rubrik "Kommunikation" an den Auftraggeber zu richten.

Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Bewerbern so übermittelten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.

3. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften

Bei einem Angebot von gemeinschaftlichen Bietern (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) sind mit dem Formular 531 EU alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Das ausgefüllte Formular ist zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen (s. Ziffer 2.2 des Bietermemorandums).

Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bieter vom Vergabeverfahren.

Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.

4. Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmern

Ist für die Vertragsausführung der Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Nachunternehmern beabsichtigt, so sind diese - sofern möglich - mit dem Vordruck 532 EU bereits im Angebot zu benennen und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) auszufüllen und zu unterschreiben und mit dem Angebot vorzulegen.

Selbiges gilt, wenn Bieter beabsichtigen zum Nachweis Ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen.

Nicht im Angebot in dieser Weise benannten Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer dürfen im Rahmen dieses Auftrages erst eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dem schriftlich zugestimmt hat.

Sofern Unterauftragnehmer Daten verarbeiten, sind die geforderten Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern/ Unterauftragnehmern eingehalten werden.

Im Übrigen sind die Hinweise in dem Formular 511 EU zu beachten.

Bekanntmachungs-ID: CXPNY6CDNK8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Die Vergabestelle weist vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Bewerber und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB hin.

Nach § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

II. Zudem informiert die Vergabestelle über die Regelung nach § 134 GWB.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei Übertragung auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2022

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich