Konzeptvergabe für den Kauf der Grundstücke Lange Straße 46-52 / Westwall Referenznummer der Bekanntmachung: 22-01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gmg-viersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabe für den Kauf der Grundstücke Lange Straße 46-52 / Westwall
Bei der vorliegenden Ausschreibung geht es um den Verkauf der zentral gelegenen Grundstücke Lange Straße 46 - 52 / Westwall in der Stadt Viersen im Stadtteil Dülken. Das beinhaltet die Gemarkung Dülken, Flur 62, Flurstücke 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 mit einer Gesamtfläche von 2.861 m².
Ziel der Vergabe ist der Verkauf der Grundstücke an einen Investor, der die Schaffung von Mietwohnungen im mittleren Preissegment garantiert. Zudem sind erdgeschossige Büro-, Gastronomie-, Dienstleistungs- und Geschäftsflächen an der Lange Straße wünschenswert. Um die besten Ideen zur Umsetzung der Ziele der Grundstücks-Marketing Gesellschaft der Stadt Viersen mbH (GMG) zu ermöglichen, ist die gewählte Verfahrensart die der Konzeptvergabe, welche mittels eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VOB/A durchgeführt wird.
Kaufgrundstück Lange Straße 46 41747 Viersen
Die Kreisstadt Viersen liegt geografisch am linken mittleren Niederrhein, im Einzugsbereich des Naturparks Maas-Schwalm-Nette bzw. nördlich der Großstadt Mönchengladbach. Viersen ist mit rd. 77.000 Einwohnern (Stand: 31.12.2020) Mittelzentrum und Verwaltungssitz sowie Einkaufs- und Behördenstadt des gleichnamigen Landkreises. Viersen ist über die innerstädtischen Umgehungsstraßen verkehrsgünstig an das Autobahn- und Landstraßennetz angebunden, im Süden mit direkter Zufahrt zum Stadtgebiet Mönchengladbach. Über den örtlichen Bahnhof besteht eine regionale und grenzübergreifende Verbindung mit dem Schienenverkehr, u.a. ins Ruhrgebiet, die Niederlande und in den Großraum Düsseldorf.
Bei der vorliegenden Ausschreibung geht es um den Verkauf der zentral gelegenen Grundstücke Lange Straße 46 - 52 / Westwall in der Stadt Viersen im Stadtteil Dülken. Das beinhaltet die Gemarkung Dülken, Flur 62, Flurstücke 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 mit einer Gesamtfläche von 2.861 m².
Die Stadt Viersen hat für den Stadtkern des Ortsteils Dülken ein Stadterneuerungsgebiet "Historischer Stadtkern Dülken" beschlossen. Auf der Grundlage eines Immobilienwirtschaftlichen Masterplans für den Historischen Stadtkern Dülken (IMaHSD) aus dem Jahre 2014 erfolgte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West.
Das Leitbild des Masterplans ist die Entwicklung des Historischen Stadtkerns Dülken zu einem lebenswerten und attraktiven Stadtteilzentrum mit einer ausgewogenen Nutzungsstruktur. Daraus leiten sich weitere Ziele für die Entwicklung ab:
- Wahrung bzw. Berücksichtigung der historischen Bausubstanz bei Maßnahmen des Stadtumbaus und der Stadterneuerung
- Aufwertung des Stadtbildes
- Belebung öffentlicher Räume
- Ermittlung von Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Innenstadt
- Aufwertung der Innenstadt als Wohnstandort
- Ermittlung, Ausbau und Bewerbung der touristischen Besonderheiten und Qualitäten
- Aufbau von Netzwerken
- Verbesserung der kulturellen Angebote und deren Rahmenbedingungen
- Kultur als Frequenzbringer für den historischen Stadtkern, aber auch Kultur als (qualitätvolles) Angebot für die Dülkener Bürgerinnen und Bürger
- Entwicklung eines sozialen Leitbildes
Innerhalb des Masterplans wurden verschiedene Teilräume definiert, die als Impulsquartiere eine besondere Ausstrahlungswirkung für den gesamten Stadterneuerungsprozess haben sollen. Hierzu gehört auch das Quartier "Lange Straße / Westwall" (ehemaliges Kaisers-Kino-Areal / Lange Straße 46-52) in stadtzentraler Lage.
Der Bereich der mittleren Lange Straße befindet sich innerhalb der drei innerstädtischen Pole, dem Peterboroughplatz, dem Stadteingang Melcherstiege sowie dem Alter Markt und weist dadurch eine starke Besucherfrequenz auf. Die fußgängerfreundliche Umgestaltung der Lange Straße wurde aktuell abgeschlossen. Da sich die Grundstücke Lange Straße 46-52 alle bis zum Westwall hin erstrecken, werden Grundstücks- und Nutzflächengrößen erreicht, die sowohl für Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen, aber auch für innerstädtische Wohnformen interessant sind.
Um die Qualität im Innenstadtbereich deutlich steigern zu können, sind folgende Aspekte bei den Impulsquartieren sowohl für Bestandssanierungen als auch bei Neubauten besonders zu berücksichtigen:
- die städtebaulichen Kanten bleiben erhalten
- die baulichen Proportionen bleiben gewahrt
- die Erdgeschossnutzungen stehen im Zusammenhang mit dem umgebenden Stadtraum
- die Gestaltung der Fassaden und öffentlich einsehbaren Freibereiche sind dem Kontext angepasst
Für das Projektgebiet sind aktuell die Vorgaben des B-Plan Nr. DU_231a maßgeblich. Hinsichtlich der städtebaulichen Neuordnung der Flächen entlang des Westwalls wird eine Neuaufstellung des Bebauungsplans seitens der GMG und der Stadt Viersen angestrebt. Ein Aufstellungsbeschluss aus 2019 sowie einen Beschluss zur Bürgerbeteiligung für die Neuordnung des Plangebietes unter Einbeziehung einer Bebauung am Westwall liegt vor. In diesem Zusammenhang ist die Erarbeitung eines Ergänzungskonzeptes, welches sich später in das Gesamtkonzept einfügen ließe, für diese Teilflächen durch den Investor wünschenswert. In beiden Konzepten sind die erforderlichen Stellplätze und Nebenanlagen im Plangebiet nachzuweisen.
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung "Historischer Stadtkern Dülken". Auf dem Gelände selbst befinden sich Denkmäler, die bei der Planung zu berücksichtigen und stellenweise zu erhalten sind. Die entsprechenden denkmalrechtlichen Stellungnahmen und vorhandene Gutachten sind als Anlage beigefügt. Die Unterlagen geben Aufschluss über den Umgang mit den Gegebenheiten.
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots in Form eines Kaufpreisangebots sowie von Konzepten und Planungsvorschlägen aufgefordert. Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Die bei der Konzeptionierung zu berücksichtigenden Aufgaben sind in der zur Verfügung gestellten Aufgabenstellung dargestellt. Auf Grundlage dieser Unterlagen erarbeiten die Teilnehmer die geforderten Konzepte und ein Kaufpreiserstangebot.
Die form- und fristgerecht eingegangenen Erstangebote werden anhand folgender Kriterien einer ersten Vorbewertung unterzogen:
- Kriterium 1 (Kaufpreis)
- Kriterium 2a (Maximierung Flächenanteil Gewerbefläche im EG Lange Straße und Maximierung Flächenanteil Wohnungen im Rest der Gebäude)
- Kriterium 2b (Konzept Nutzung Allgemein)
- Kriterium 3a (Städtebauliche Qualität)
- Kriterium 3b (Architektonische/gestalterische Qualität)
- Kriterium 3c (Fassadenkonzept)
Es werden dabei die Angaben zu den unter Ziffer 10 dieses Dokuments ausgewiesenen Bewertungskriterien bewertet.
Alle Bieter, die nach dieser vorläufigen Wertung der Erstangebote die rechnerische Möglichkeit haben, im abschließenden Gesamtranking unter die fünf bestplatzierten Bieter zu gelangen, werden zu einer Bieterpräsentation vor eine Kommission der GMG eingeladen. Diese Bieterpräsentation wird bewertet und geht in die Gesamtbewertung der Erstangebote ein. Anhand dieser Gesamtbewertung wird ein abschließendes Gesamtranking der Bieter erstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Eine Eignung die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb des Gesamtprojekts zu übernehmen, muss vorliegen. Das vorgelegte Konzept muss aus der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Architekten entstanden sein.
Architekten erfüllen die fachlichen Voraussetzungen, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, an dem Tag der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen. Sollte in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt sein, so werden die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Architekt ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis nachweisen kann, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 20 05/36/EG "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist und wenn er die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Aufgabenstellung nachweisen kann.
Voraussetzungen sind ferner:
1. Eigenerklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB bzw. § 6e VOB/A vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat.
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung, dass für den Bieter die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, gegebenenfalls unter Einbeziehung etwaiger verbundener Projektgesellschaften, bezüglich vergleichbarer Projekte, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).
2. gegebenenfalls Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen wird.
Nachweis über mindestens 3 maximal 6 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils unter Angabe des Projektvolumens.
Eine Eignung die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb des Gesamtprojekts zu übernehmen, muss vorliegen. Das vorgelegte Konzept muss aus der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Architekten entstanden sein.
Im Falle des Vergabezuschlages wird erwünscht, dass der Bieter die im Verfahren eingebundenen Architekten, sofern wirtschaftlich unabhängig, mit den erforderlichen Planungsleistungen bis HOAI-Leistungsphase 4 und mindestens die Teilleistung zur Ausarbeitung gestalterischer Leitdetails in der Leistungsphase 5 beauftragt.
Die GMG schließt mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält einen marktüblichen notariell beurkundeten Kaufvertrag über die Grundstücke.
Als wesentliche Bestandteile des Vertrages (keine abschließende Auflistung) werden festgelegt:
- Grundstückspreis und Fälligkeit
- verpflichtende planerische Umsetzungen des Bewerbungskonzepts
- Qualitätssicherung
- Bauverpflichtungen
- Rücktrittsrechte
- Absicherung der Einhaltung der Vertragspflichten
- angemessen Frist für den Baubeginn
- Ausschluss der Sachmängelhaftung der Verkäuferin
Da es sich bei den o. g. Bestandteilen um keine abschließende Auflistung handelt, können grundsätzlich zusätzliche vertragliche Regelungen ergänzt werden. Ein Vertragsentwurf wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Kosten der notariellen Beurkundung, die Grunderwerbsteuer sowie sonstigen Erwerbsnebenkosten trägt der Käufer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Bekanntmachungs-ID: CXP4DRH6BDA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gmg-viersen.de/