Neubau Bettenhaus (Modulbau) | Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach AHO 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: KKRT_NBM_VE713
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klin-rt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bettenhaus (Modulbau) | Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach AHO 2020
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der Projektsteuerung (Projektstufen 1 bis 5), Handlungsbereiche A-E sowie einzelne Besondere Leistungen gemäß AHO 2020 zum Neubau des Bettenhauses (Modulbau) am Kreisklinikum Reutlingen.
72764 Reutlingen
Die Kreiskliniken Reutlingen GmbH plant auf dem Gelände des Kreisklinikums in Reutlingen den Neubau eines Bettenhauses als Modulbau, welcher an den Gebäudebestand mit einem für die Feuerwehr unterfahrbaren Übergang angebunden werden soll.
Der Raumbedarf für den Neubau als modularer Bettenbau umfasst eine Größe von etwa 80 Betten. Bei einer optimalen Stationsgröße von 40 Betten je Station ergeben sich somit zwei Stationen respektive zwei Ebenen.
Der Bettenbau soll darüber hinaus keine besonderen medizinischen Funktionsbereiche erhalten. Je Ebene werden rein bettenführende Stationen (Normalstation, keine Überwachungseinheiten) inklusive der dazugehörigen Versorgungsräume geplant.
Aus den benötigten Räume und Raumgrößen und in Abhängigkeit der zusätzlich benötigten Flächen für Technik wird somit eine Grundfläche von ca. 1.400m² bis 1.500m² benötigt, welche im möglichen Baufeld voraussichtlich realisierbar ist.
Unter dem Nachhaltigkeitsaspekt sollten für den modularen Bettenbau auch alternative bzw. weitergehende Verwendungsformen geprüft werden (Nachnutzungskonzeption / Rückbaukonzeption).
Auch soll eine mögliche Aufstockung für eine zukünftige und maximale Flexibilität um bis zu zwei weitere Stockwerke berücksichtigt werden.
Ziel ist es, die Kapazitäten am Klinikstandort Reutlingen zu überprüfen und den Bedarf zu erweitern. Die weiteren Planungs- und Bauleistungen sollen auf der Grundlage einer vom Objektplaner erstellten, funktionalen Leistungsbeschreibung insgesamt im Paket an einen Generalübernehmer vergeben werden.
Für den Neubau des Bettenhauses (Modulbau) sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Maßnahmen auf ca. 20,00 Mio. EUR (brutto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß AHO 2020.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:
- Projektstufe 2 (Planung) (Stufe 2),
- Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung (Stufe 3),
- Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 4) sowie
- Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 5).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Greisbach i. Rottal
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT647T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttenberg.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.