Objektplanung Neubau Studio Freiburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-64-BAU-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Neubau Studio Freiburg
Es soll ein multimediales Büro-/ und Studiogebäude auf dem SWR-Gelände in Freiburg als Überbauung der bestehenden Tiefgarage entstehen. Um die erforderlichen Flächen des Raumprogrammes realisieren zu können, soll der Baukörper in Leichtbauweise ausgeführt werden. Der Neubau soll neben modernen Arbeitswelten (ca. 75 Redaktions- und Büroarbeitsplätze), einen zentralen Desk-„Funktionsbereich“, einen Bereich für Medientechnik sowie Infrastruktur und Verkehrsflächen beinhalten. Das Gebäude soll in seinem äußeren und inneren Charakter eine einladende Offenheit und Transparenz vermitteln.
Es wurde ein Flächenbedarf von rund 3.000 m² BGF ermittelt. Für die KG 200-700 wurde ein Kostenrahmen von ca. 16,2 Mio. € (inkl. MwSt) als Obergrenze festgelegt. Der SWR als zukunftsorientiertes Medienunternehmen erwartet ein funktionales, wirtschaftliches, energieeffizientes und gestalterisch qualitätsvolles Gebäude, das den Anforderungen an ein modernes Medienunternehmen in optimaler Weise gerecht wird.
Kartäuserstraße 45, 79102 Freiburg
Der zu erbringende Leistungsumfang umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 (optional 9) der HOAI für die Objektplanung Gebäude gemäß §15 HOAI. Die Planung hat grundsätzlich in 3-D (inkl. BIM-Modell, Fertigstellungsgrad 400 (Ausführungsplanung)) zu erfolgen. Dem SWR ist nach Abschluss der LPH 4 sowie nach Abschluss der LPH 8 ein vollständiger Satz Planunterlagen zur Weiterverwendung in seinem CAD-System (Autocad Architecture) zu erstellen und zu übergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf:
KG 300 7.787 T€
KG 400 2.733 T€
Die Planung der KG 460 – Förderanlagen ist von der Objektplanung zu erbringen. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf
KG 460 142 T€
Die Planung der KG 500 – Außenanlagen ist ebenfalls von der Objektplanung zu erbringen. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten (netto) belaufen sich auf
KG 500 470 T€
Darüber hinaus sind für die Planung der KG 600 - Ausstattung und Kunstwerke folgende vorläufige anrechenbare Kosten (netto) anzusetzen:
KG 600 333 T€
Hinzu kommen folgende Besondere Leistungen (für die KG 300), die vom SWR im Bedarfsfall abgerufen werden:
LPH 1:
a) Bedarfsplanung, Bedarfsermittlung, Aufstellen eines Raumprogramms, Beschaffung von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind, Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung
LPH 2:
b) Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung, Aufstellen von Raumbüchern
c) Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
d) Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3: Fortschreiben von Raumbüchern
e) Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
LPH 5: Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
In der Vergangenheit wurde als Grundlage bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Voraussichtliche Projektdauer:
Start Planungsphase ca. 3. Quartal 2023
Inbetriebnahme / Um- und Einzug bis ca. 1. Quartal 2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Neubau Studio Freiburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern
oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die
eVergabePlattform zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter
Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4)
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach
§ 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: 76133 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]