Entsorgungsdienstleistungen und Miettoiletten für den LVR Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen und Miettoiletten für den LVR
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten
Regionallos 1
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 2
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 3
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 4
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 5
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 6
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 7
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Regionallos 8
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Fachlos 9
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Fachlos 10
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Fachlos 11
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Fachlos 12
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Fachlos 13
Entsorgungsdienstleistung für die Liegenschaften des LVR inkl. der Fachlose: gefährlichen Abfällen, Akten- und Datenträgervernichtung, Entleerung und Reinigung von Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheidern, Küchen- und Kantinenabfällen und Miettoiletten.
Es besteht die Option des LVR, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr , bis max. zum 31.01.2027, zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit und des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
- Angabe von aktuellen und nachprüfbaren Referenzen inkl. E-Mail Kontaktdaten.
- Angabe der Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und zur Liquidation.
- Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten drei Geschäftsjahren (gem. Vordruck Eigenerklärung zur Eignung).
- Eigenerklärung der NRW Sanktionen EU.
Eigenerklärung auf Zuverlässigkeit und des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
- Angabe von aktuellen und nachprüfbaren Referenzen inkl. E-Mail Kontaktdaten.
- Angabe der Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und zur Liquidation.
- Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten drei Geschäftsjahren (gem. Vordruck Eigenerklärung zur Eignung).
- Eigenerklärung der NRW Sanktionen EU.
- Zertifikat nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
- Eigenerklärung zum ausreichenden Versicherungsschutz gem. Vordruck
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertungsmatrix:
= 95% Preis
= 5% Nachhaltigkeit des Fuhrparks auf Euro 6-Norm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.