LV47 Photovoltaik Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-CUS-18EU2022OV-B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV47 Photovoltaik
Lieferung und Montage einer PV- Anlage
Campus Unteres Schloss Nord GmbH & Co. KG Spandauer Str. 40 57072 Siegen
Lieferung und Montage einer PV- Anlage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der nachfolgenden Eignungskriterien.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e VOB/A-EU bzw.
Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A-EU
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis von Referenzen unter Nennung der Referenzgeber
- Erklärung über die Einhaltung der geforderten Richtlinien des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG)
- Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 (Sanktionen Russland)
- Nachrichtlich: Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) - siehe Punkt 3
Es gelten die Bestimmungen des TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW
Zur VMP-Angebotsöffnung legitimiertes Personal der Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DNKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der