Gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der Schwabenlandhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 228-658697)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.feel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Bewirtschaftung von Veranstaltungen in der Schwabenlandhalle
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine öffentliche Dienstleistungskonzession als exklusiver Cateringpartner für die Schwabenlandhalle über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren. Der Cateringpartner erhält grundsätzlich das Recht und die Pflicht zur alleinigen gastronomischen Bewirtschaftung der Veranstaltungsräume in der Schwabenlandhalle (mit Ausnahme eines begrenzten Vorbehaltskontingents der feel GmbH).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zuschlagskriterium 2: Cateringkonzept / Gewichtung: 20 %
Zuschlagskriterium 2: Cateringkonzept / Gewichtung: 40 %
Ziff. 19.1 des Cateringvertrags:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 5 Jahren. Der Vertrag verlängert
sich einmalig um weitere 5 Jahre, wenn der Vertrag nicht bis spätestens 12 Monate vor Ablauf von einer
Partei gekündigt wird. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Die Leistungszeit beginnt nach Festlegung
durch die feel GmbH. Der Leistungsbeginn ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2025
vorgesehen und ist dem Caterer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten anzukündigen. Die feel GmbH
hat insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB.
Ziff. 19.1 des Cateringvertrags:
Die Leistungszeit beginnt nach Festlegung durch die feel GmbH. Der Leistungsbeginn ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 1. Januar 2025 vorgesehen und ist dem Caterer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten anzukündigen. Die feel GmbH hat insoweit ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB.
a. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 5 Jahren, berechnet ab dem von der feel GmbH definierten Leistungsbeginn.
b. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit einmalig um weitere 5 Jahre, wenn der Vertrag nicht bis spätestens 12 Monate vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.