Nichtoffener, zweiphasiger anonymer Planungswettbewerb nach RPW (2013) für Architekt/innen als Generalplaner für den Neubau eines Bundesministeriums und eines Wohnungsbaus auf dem Postblockareal Süd, Berlin. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-034
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de
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Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
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Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, zweiphasiger anonymer Planungswettbewerb nach RPW (2013) für Architekt/innen als Generalplaner für den Neubau eines Bundesministeriums und eines Wohnungsbaus auf dem Postblockareal Süd, Berlin.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Vorentwurf eines Ministerialgebäudes für ein Bundesministerium sowie eines Wohngebäudes auf dem südlichen Teil des sog. Postblock-Areals an der Wilhelmstraße in Berlin-Mitte sowie die Ermittlung der erfolgreichen Preisträger:innen als mögliche Bieter im nachgelagerten VgV-Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Generalplanerleistungen.
Im Verfahren betrachtet werden sollen außerdem die freiraumplanerische Gestaltung der zugehörigen Außenräume und konzeptionelle Aussagen zum Nachhaltigkeitsansatz, der technischen Ausrüstung und zur Tragwerksplanung des Gebäudes.
Für die 1. Phase sollen 30 - 35 Teilnehmer ausgewählt werden. Das Preisgericht wird für die 2. Phase 15 -18 Teilnehmer auswählen.
Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von 12.379 m2. Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der geplanten Entwicklungen bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216. Es soll eine Geschossfläche von rund 53.860 m2 umgesetzt werden.
Auf dem Wettbewerbsgebiet sind zwei funktional getrennte Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten zu planen. Sie sollen gemeinsam ein Ensemble bilden, welches das Umfeld des Wettbewerbsgebiets mit seinen für Berlin und Deutschland wichtigen Gebäuden, Freiflächen und Stadträumen durch eine anspruchsvolle Architektur bereichert und ergänzt. Ministerialgebäude und Wohngebäude sollen als zwei voneinander unabhängige Gebäude konzipiert werden, die gemeinsam als eine Baumaßnahme realisiert werden, allerdings zeitlich gestaffelt. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2030 geplant.
Das Ministerialgebäude soll eine Nutzungsfläche (NUF 1-7) von rund 26.000 m2 umfassen. Das Wohngebäude soll rund 83 Wohnungen mit einer Wohnfläche von insgesamt rund 5.520 m2 umfassen, ergänzt um Gewerbeflächen im Erdgeschoss mit ca. 460 m2 Nutzungsfläche.
Für das Ministerialgebäude steht ein Kostenrahmen von 197,3 Mio € brutto (KG 200 - 500, nach DIN 276) zur Verfügung, für das Wohngebäude ein Kostenrahmen von 27,6 Mio € brutto (KG 200 - 500, nach DIN 276).
In der ersten Wettbewerbsphase wird die Aufgabenstellung auf grundsätzliche Lösungsansätze beschränkt. Ein Schwerpunkt in der ersten Phase wird auf der städtebaulichen Gliederung der Baumasse und der baulichen und freiräumlichen Definition der Schnittstellen zwischen den beiden Nutzungen (Ministerium auf der einen Seite und Wohnen /Gewerbe auf der anderen Seite) liegen. In der zweiten Phase liegt der Schwerpunkt auf der Durcharbeitung der Entwürfe im Hinblick auf die Umsetzung der Raumprogramme und der Erfüllung der in der Auslobung beschriebenen Anforderungen.
Das phasenübergreifend unverändert besetzte Preisgericht gibt am Ende der zweiten Phase eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts über die Beauftragung eines oder einer der Preisträger:innen mit weiteren Planungsleistungen entscheiden. Art und Umfang der später geplanten Generalplaner-Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträger:innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Im Anschluss an den RPW-Wettbewerb führt die Ausloberin als spätere Auftraggeberin der Generalplanung sodann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV - 6. Abschnitt) durch. Dabei verhandelt sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst mit dem Gewinner (1. Preisträger:in) über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers danach wichtige Gründe entgegenstehen oder sollte eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleistet sein, werden die verbliebenen Preisträger zur Verhandlung aufgefordert. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis (Qualität des Entwurfs) mit 50% gewichtet. Weitere Zuschlagskriterien wären in diesem Fall: Honorarangebot (20%) sowie weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (30%). Das gesamte Wertungssystem inkl. Zuschlagskriterien für die Vergabe der Generalplanerleistung wird den verbliebenen Preisträger:innen dann im nachgelagerten VgV-Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung transparent zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, den im Verhandlungsverfahren mit einem Zuschlag bedachten erfolgreichen Bieter, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen, im Wege eines Stufenvertrages (mit optionalen Leistungsstufen und im Verhältnis zwischen Ministerial- und Wohngebäude flexibel abrufbar) wie folgt mit mindestens folgenden Leistungen als Generalplaner:in zu beauftragen: Komplettierung der Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI), Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI), Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI), in Abhängigkeit von dem gewählten Vergabemodell (Teil-)Leistungen der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI), soweit diese für die Sicherstellung der Qualität der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs erforderlich sind, künstlerische Oberleitung für die nicht bzw. nicht vollständig beauftragten Leistungsphasen 5-8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer des Wettbewerbsverfahrens sind: Mindestanforderungen für Bewerber:innen bezogen auf § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume)
I) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB nebst "Russland-Eigenerklärung nach EU-SanktionsVO (gemäß Vordruck „Bewerberbogen")
(2) Eigenerklärung "Allgemeine Angaben zum Unternehmen"
II) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gemäß Vordruck "Bewerberbogen"): (1) Eigenerklärung über den Umsatz im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Mindestanforderung: 1.500.000 € netto
(2) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (gemäß Vordruck „Bewerberbogen“) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall)
III) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß Vordruck "Bewerberbogen"): (1) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Mindestanforderung: 15 Mitarbeiter. (2) Eigenerklärung über die Leistungserbringung: Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten: Referenzprojekt Kategorie 1 „Ministerial-/ Bürogebäude“: Benennung mindestens einer Referenz mit folgenden Mindestanforderungen: Das Projekt muss innerhalb der letzten 7 Jahre (12/2015 bis 12/2022) realisiert worden sein, Projektleistungen min. LPH 2-5 HOAI, vergleichbar mit der Wettbewerbsaufgabe Ministerialgebäude (vergleichbar heißt: Erfüllung von mindestens zwei der folgenden vier Kriterien: Büroarbeitsplätze, erhöhte Sicherheitsanforderungen, innerstädtischer Kontext, öffentliche Verwaltung), mit Baukosten KG 300-400 (nach DIN 276) mindestens 30 Mio. € netto und einer Bruttogrundfläche (BGF) von mindestens 15.000 m2 .
Referenzprojekt Kategorie 2 „Wohngebäude“: Benennung mindestens einer Referenz mit folgenden Mindestanforderungen: Das Projekt muss innerhalb der letzten 7 Jahre (12/2015 bis 12/2022) realisiert worden sein, Projektleistungen min. LPH 2-4 HOAI, vergleichbar mit der Wettbewerbsaufgabe Wohngebäude (vergleichbar heißt: überwiegende Wohnnutzung (>50%)), mit Baukosten KG 300-400 (nach DIN 276) mindestens 7 Mio. € netto sowie mit Brutto-Grundfläche (BGF) von min. 3.000 m2 oder mindestens 30 Wohneinheiten.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden 30-35 Wettbewerbsteilnehmer für die erste Phase nach folgenden Kriterien ausgewählt (§ 51 VgV):
A. Referenzen Realisierungskompetenz (gemäß Vordruck „Bewerberbogen“) Wertung von bis zu 3 Projekten der Kategorie 1 und bis zu 2 Projekten der Kategorie 2, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllen (max. 20 Punkte, einfache Wichtung).
B. Referenzen Entwurfskompetenz (gemäß Vordruck „Bewerberbogen“) Wertung von bis zu 3 Referenzprojekten (Preise) in hochbaulichen oder städtebaulichen Wettbewerbs- oder vergleichbaren Konkurrenzverfahren in den letzten 7 Jahren (max. 20 Punkte, einfache Wichtung).
C. Referenzen Architekturqualität Realisierung (gemäß Vordruck „Bewerberbogen“) Wertung von je 1 Referenzprojekt der Kategorien 1 und 2 aus Referenzbereich "A", dargestellt auf jeweils 2 DIN A3 Seiten als pdf-Datei zur Bewertung durch das Auswahlgremium im Hinblick auf Städtebauliche Qualität, Hochbauliche / Räumlich-Architektonische Qualität, Gestaltungsqualität/Detailausbildung/Materialität (max. 30 Punkte, zweifache Wichtung = max. 60 Punkte).
Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Die Mindestanforderungen an Umsatz und Mitarbeiter sind im Falle von Bewerbergemeinschaften in der Summe der einzelnen Mitglieder zu erfüllen. Die Bewerber werden ausdrücklich auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV) bzw. der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation / Eignung sowohl für den Ministerialbau als auch für den Wohnungsbau.
Die Auswahl der Teilnehmer zur ersten Phase erfolgt durch ein Gremium, gebildet aus Vertretern der Ausloberin, beraten durch unabhängige, nicht dem Preisgericht im Wettbewerbsverfahren angehörende Fachleute mit der Qualifikation der Bewerber:innen/Teilnehmer:innen.
Weitere Angaben zur Bewertung finden sich im Bewerbungsbogen (Anlage zur Bekanntmachung). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Gesamtpunkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Mehrfachbewerbungen (bewerberübergreifend als Objektplaner in sämtlichen denkbaren Konstellationen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Architekt:innen. Geforderte Berufsqualifikation gemäß VgV §75 (1), (3). Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzl. nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, das nach der Richtlinie 2013/55/EU anerkannt wird. Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag der Bewerbung erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Planungswettbewerb sind ausschließlich Architekten (Objektplaner). Es ist von den Teilnehmern sicherzustellen, dass die folgenden Fachdisziplinen als Fachberater im Wettbewerbsverfahren eingebunden werden: Freiraumplanung, Planung der technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutzplanung. Die Benennung der Fachplaner des Bieters ist erst im Rahmen des VgV-Verhandlungsverfahrens erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien der ersten Phase im Planungswettbewerb: Qualität Entwurfsidee / Leitgedanke--; Qualität der Auseinandersetzung mit dem städtebaulich-historischen Kontext;; Qualität der Ausbildung von Gestalt und Adressbildung; Qualität der Erfüllung der funktionalen und technischen Anforderungen, inkl. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität; Qualität der Erfüllung der wesentlichen bau- und planungsrechtlichen sowie denkmalpflegerischen Anforderungen; Qualität der Erfüllung der wirtschaftlichen Anforderungen (Flächen- und Volumenkennwerte); Beurteilungskriterien der zweiten Phase im Planungswettbewerb: Qualität Entwurfsidee / Leitgedanke Qualität der Auseinandersetzung mit dem städtebaulich-historischen Kontext; Qualität der Ausbildung von Gestalt, Fassade, Ausdruck und Adressbildung; Qualität der innenräumlichen Durchbildung und Funktionalität; Qualität der Erfüllung der funktionalen und technischen Anforderungen, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität; Qualität der Erfüllung der wesentlichen bau- und planungsrechtlichen sowie denkmalpflegerischen Anforderungen; Qualität der Erfüllung der wirtschaftlichen Anforderungen (Flächen- und Volumenkennwerte, Kosten)
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Nähere Erläuterungen werden in der Auslobung zum Wettbewerb genannt.
Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 900.000 € netto zur Verfügung.
Die Teilnahme an der ersten Phase des Wettbewerbs wird nicht entschädigt.
Die Summe von 450.000 € wird zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmenden, die sich für die 2. Bearbeitungsphase qualifizieren und eine zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassene Arbeit einreichen, als Aufwandsentschädigung gleichmäßig aufgeteilt.
Bei 18 Teilnehmern in der zweiten Phase des Planungswettbewerbs entspräche dies 25.000 € je Teilnehmer. Es verbleibt ein Betrag von 450.000 € für Preise und Anerkennungen. Für Preise und Anerkennungen ist daher folgende Aufteilung nach Anlage II RPW vorgesehen:
1. Preis: 180.000 € 2. Preis: 112.500 € 3. Preis: 67.500 € , 2-3 Anerkennungen zusammen 90.000 €
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung oder andere Preisgruppen beschließen.
Siehe IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsverfahren (= 1. RPW-Verfahrensstufe) wird elektronisch durchgeführt. Der Bewerbungsbogen als Formularvordruck und alle weiteren Anlagen sind im Internet unter der im Abschnitt I genannten Adresse erhältlich. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen, einschließlich der erforderlichen Nachweise und Unterlagen. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Soweit die Bewerbung die geforderten Eigenerklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Bewerbungsbogen und die Referenzprojekte (keine Nachreichung von weiteren Referenzprojekten). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung und Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Frist für Bewerberfragen ist der 12.01.2023 um 12:00 Uhr.
Da das zu errichtende Gebäude an die Netze des Bundes angeschlossen wird, kann eine spätere Verpflichtung des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz sowie ggf. eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich werden. Mit seiner Bewerbung erklärt der Bewerber seine einheitliche Bereitschaft hierzu.
Beizubringende Nachweise im anschließenden VgV-Verhandlungsverfahren (Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzgl. der vom GP-Bieter zu benennenden Fachplaner):
Hinweis: zum Thema Verhandlungsverfahren siehe II.2.4).
Vorab des VgV-Verhandlungsverfahrens wird eine erweiternde vergaberechtliche Eignungsprüfung mit Blick auf die vom Bieter dort erstmalig benannten Fachplaner durchgeführt, zu der die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter die folgenden Nachweise zusätzlich zu den im Rahmen des RPW-Bewerbungsverfahrens für sie als Architekten (Objektplaner) erbrachten Nachweisen zu erbringen haben:
1.) Nennung aller weiteren Mitglieder des Generalplanungsteams (Freiraumplanung, Planung der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutzplanung).
2.) Nachweise der berufl. Qualifikation der weiteren Mitglieder des Generalplanungsteams.
3.) Fachplanerbezogener Nachweis der wirtschaftl. u. finanziellen Leistungsfähigkeit für Planungsleistungen der Fachplanung der Techn. Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021: mind. Honorarumsatz i.H.v. 1,5 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4.) Fachplanerbezogener Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart. Objektplanung für Freianlagen: 3, Fachplanung Techn. Ausrüstung: 12, Fachplanung Tragwerksplanung: 8.
5) Fachplanerbezogene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nebst "Russland-Eigenerklärung nach EU-SanktionsVO"
Weitere Informationen und Unterlagen zum Verhandlungsverfahren (insbesondere Vertragsentwurf, Matrix Zuschlagskriterien) werden den ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen übermittelt.
Voraussichtliche Termine im Verfahren: Auswahl und Benachrichtigung der Bewerber siehe IV.2.3); Freischaltung Auslobungsunterlagen KW9 oder KW 10/2023; geführter Besichtigungstermin des Wettbewerbsgebiets KW11/2023; Rückfragen erste Phase KW12/2023, Rückfragenbeantwortung erste Phase KW13/2023, Abgabe der Pläne erste Phase KW21/2023, Abgabe des Modells erste Phase KW22/2023, Preisgericht erste Phase KW27/2023, Rückfragenkolloquium 2. Phase voraussichtlich KW 32/2023, Abgabe Pläne 2. Phase KW41/2023, Abgabe Modell 2. Phase KW42/2023, Preisgericht 2. Phase voraussichtlich KW47 oder KW48/2023.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber/Auslober gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zu den Rügefristen im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).