Bankenaufsicht: Rahmenvereinbarung Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling Referenznummer der Bekanntmachung: 510-003893-00-101-79520
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 216-621038)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bankenaufsicht: Rahmenvereinbarung Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht / Rechnungswesen / Controlling
Die NRW.BANK benötigt aufgrund von Personalengpässen oder benötigtem Spezial-Know-how immer wieder Beratung und Unterstützung im Umfeld Bankenaufsicht/Rechnungswesen/Controlling. Der Bedarf und damit die Einzelaufträge sind abhängig vom jeweiligen Projektportfolio und der Ressourcenauslastung der NRW.BANK. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Unterkriterium "Tagessatz Senior-Berater" / Gewichtung: 15 %
Kostenkriterium - Name: Unterkriterium "Tagessatz Berater" / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Unterkriterium "Tagessatz Junior-Berater" / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Unterkriterium - Jahresgesamtpreis 2023: Untergewichtung 37,5 %
- Unterkriterium Jahresgesamtpreis 2024: Untergewichtung 37,5 %
- Unterkriterium Jahresgesamtpreis 2025: Untergewichtung 12,5 %
- Unterkriterium Jahresgesamtpreis 2026: Untergewichtung 12,5 %
Wert ohne MwSt.: 6 000 000.00 EUR
Wert ohne MwSt.: 4300000.00 EUR
Der unter Abschnitt II.1.5 bezifferte Wert entspricht verbindlichen Höchstabnahmegrenze der Rahmenvereinbarung (§ 3 der Rahmenvereinbarung). Der unter Abschnitt II.2.6) bezifferte Wert entspricht der Auftragswertschätzung.