Dienstleistungen im Bereich ERV- Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich ERV- Projektmanagement
Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) - vertreten durch das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - obliegt die Betreuung der Finanzämter.
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den Aufgabenbereich bei der Projektplanung und -durchführung im Bereich elektronischer Rechtsverkehr.
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart Jobstweg 7-9 70176 Stuttgart
Die Rahmenvereinbarung, beginnt am 01.12.2022 und endet zum 30.11.2023. Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jährlich zu verlängern, längstens bis zum 30.11.2026.
Mindestabnahme: 20 PT; geschätzte Menge 886 PT; Höchstabnahmemenge: 923 PT
Höchstabnahmemengen bis zu 923 PT gesehen auf die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Jährliche Verlängerungsoption bis längstens 30.11.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe spot.consulting GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.spotgroup.de
Der Auftrag wird insgesamt durch einen selbständigen Subunternehmer durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YW7X9BPDQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_