Social Media Agentur für die KNAPPSCHAFT Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 2.088.076, Social Media Agentur

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489319
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=489319
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Social Media Agentur für die KNAPPSCHAFT

Referenznummer der Bekanntmachung: ID: 2.088.076, Social Media Agentur
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrages ist ein Rahmenvertrag mit einer Social Media Agentur für die KNAPPSCHAFT.

Die Leistungen sind nach Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragswert wird pro Kalenderjahr auf 230.000 Euro/netto geschätzt, der Höchstwert beträgt pro Kalenderjahr maximal 250.000,00 Euro/netto. Ausgehend von einer Vertragslaufzeit von vier Jahren beläuft sich die Obergrenze des Rahmenvertrages auf 1.000.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, d. h. unabhängig vom Zeitraum von 4 Jahren endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung, sobald diese Obergrenze erreicht wird. Es besteht keine Abrufverpflichtung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bochum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Vertrages stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

- Strategieentwicklung und -beratung über alle Social-Media Kanäle

- Beratung und Betreuung bei der Weiterentwicklung der vorhandenen oder zukünftig relevanten Social-Media-Kanäle und Aktivitäten

- Erstellung von Contentkonzepten im Bereich Social-Media und das Online-Magazin der KNAPPSCHAFT

- Erstellung von kreativem Content für die Social-Media-Kanäle und das Online-Magazin (Bewegtbild, Audio, Grafiken und Animationen, ggfs. Livestreams von Veranstaltungen)

- Beratung und Entwicklung zu Maßnahmen/Aktionen zur Verkaufsförderung

- Recherche und Kauf von Bildern und Videos für den Content inklusive der benötigten Lizenzen

- Laufende Optimierung des Contents anhand vorher abgestimmter KPI’s und den Learnings aus den Reportings (Kosten-Nutzen-Analyse)

- Eigenständige Recherche von interessantem und zielgruppen- und nutzenorientierten Content

- Aufgreifen von aktuellen Themen und Trends

- Mitwirkung beim Community-Management

- Beobachtung und Analyse des Wettbewerbs und daraus resultierende Optimierungen für die KNAPPSCHAFT

- Entwicklung und Abstimmung von Briefingvorlagen und Workflows

- Enge und produktive Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern

- Durchführung/Teilnahme an Workshops zwecks interner Social-Media Strategieausarbeitungen für Fachbereiche

- Erstellung und Unterstützung bei regelmäßigen Reportings

- Bereitstellung von offenen Dateiformaten (zum Beispiel: .ai, .psd, .xd, .svg)

- Bereitstellung von Styleguides und Dokumentationen von Designs, Styles und Animationsstilen

- Alle Webangebote sind an die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) gebunden, daher sind bei der Eingabe die Regeln der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Die Arbeitsgrundlage zur Herstellung der Barrierefreiheit ist die Barrierefreie Informationstechnik- Verordnung - BITV 2.0 vom 12. September 2011, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2019 geändert worden ist - eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Die Verordnung kann im Internet eingesehen werden unter http:// www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept - Wurden die geforderten Aufgaben erfüllt? / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzept - Ist das Grobkonzept zielführend, d.h. können wir unsere Zielgruppe erreichen und beeinflusst es unser Image positiv? / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept - Sind die Beitragsentwürfe kreativ und bedarfsorientiert? / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Geschäftsführung / Gewichtung: 2
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Teamleitung / Gewichtung: 3
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Beratung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Mediengestaltung / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Text/Redaktion / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Tagessätze - Lektorat / Gewichtung: 5
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine Vertragsverlängerung über den 31.03.2024 ist für weitere drei Jahre möglich. Hierzu muss bis spätestens drei Monate vor Vertragsende die Zustimmung von beiden Vertragspartnern in Schriftform vorliegen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2027, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.

Wird das genannte Auftragsvolumen vor dem zeitlich vereinbartem Vertragsende bereits ausgeschöpft, endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 2 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 20 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Sofern Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann von der Eignung des Bewerbers nicht ausgegangen werden mit der Folge des Ausschlusses des Teilnahmeantrages.

I. Anzahl der Mitarbeitenden

Der Bewerber muss laufend mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende beschäftigen (Mindestanforderung).

II. Berufliche Befähigung/Qualifikation der Team- bzw. Projektleitung und stellv. Team- bzw. Projektleitung

Es können insgesamt maximal 10 Punkte für die berufliche Befähigung erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.

Die Qualifikation der projektleitenden Person wird mit maximal 6 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 30 %) und die Qualifikation der stellvertretenden projektleitenden Person wird mit maximal 4 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 20 %) bewertet.

Die Person des Team-/Projektleitenden muss beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Strategieentwicklung und Durchführung von Social Media Aktivitäten haben (Mindestanforderung). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung werden hierfür 2 Punkte vergeben. Sollten mehr als 5 Jahre Berufserfahrung vorliegen, werden diese mit 3 Punkten bewertet.

Die Person des stellvertretenden Team-/Projektleitenden muss ebenfalls beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Strategieentwicklung und Durchführung von Social Media Aktivitäten vorweisen können (Mindestanforderung). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung werden diese mit 2 Punkten bewertet.

Für beide Profile ist mindestens eine Referenz vorzuweisen (Mindestanforderung). Für eine weitere Referenz je Profil werden Zusatzpunkte vergeben. Bei der Team-/Projektleitung können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz der stellvertretenden Team-/Projektleitung 2 Punkte erreicht werden.

III. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens

Die Höchstpunktzahl für die Referenzprojekte des Unternehmens beträgt 10 Punkte (je Referenzprojekt max. 5 Punkte). Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.

Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzprojekte über Strategieentwicklungen und Durchführungen von Social Media Aktivitäten aus den letzten drei Jahren, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Social Media Aktivität, des Leistungsumfangs, der Beifügung des Layouts und der Angabe des Social Media Budgets. Bei den Referenzprojekten werden Werbetext, Grafik, Fotografie sowie evtl. weitere Gestaltungsmerkmale auf ihr innovatives Potenzial geprüft und wie folgt bewertet:

Es werden Punkte im Intervall von 0 bis 5 vergeben. Je höher die Punktzahl, desto besser ist das Referenzprojekt. Somit ergibt sich folgendes Bewertungsschema:

0 Punkte = keine Angaben bzw. nicht wertbare Angaben

2,5 Punkte = keine außergewöhnliche Social Media Aktivität mit durchschnittlich überraschenden Elementen

5 Punkte = außergewöhnliche Social Media Aktivität mit überraschenden Elementen

Unter innovativem Potenzial verstehen wir Aktivitäten, die außergewöhnliche, kreative, überraschende und wegweisende Elemente enthalten. Damit sind Aktivitäten gemeint, die ihrer Zeit voraus sind und sich von der üblichen Branchenwerbung abheben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sämtliche Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und ein zulässiges und wertbares Angebot abgegeben haben, werden zu einer mündlichen Präsentation ihrer Konzepte und zur Verhandlung des Auftrages eingeladen.

Diese Präsentations- und Verhandlungstermine werden voraussichtlich vom 07.03.2023 bis 09.03.2023 in Bochum stattfinden und kurzfristig (per E-Mail und/oder telefonisch) mit den Bietern abgestimmt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie behält die KBS sich vor, diesen Präsentationstermin per Videotelefonie oder über andere geeignete digitale Kommunikationswege durchzuführen. In diesem Termin wird eine Präsentation Ihrer Konzepte (Punkt 5.2 der Leistungsbeschreibung) erwartet.

Es wird erwartet, dass unter anderem mindestens zwei Personen (die im Teilnahmeantrag in der TW Anlage 2 genannte Projektleitung und stellvertretende Projektleitung), die im Falle einer Auftragserteilung mit dem Projekt betraut werden, diesen Termin wahrnehmen. Im Falle der Verhinderung ist eine Vertretung zu benennen, die auch im Auftragsfall die Vertretung übernimmt, sollte ein Vertretungsfall während der Projektlaufzeit auftreten. Von jedem wird ein aktiver Part während der Präsentation erwartet.

Den Teilnehmenden der KBS ist ein entsprechendes digitales Handout (PDF) zur Verfügung zu stellen.

Der Zeitrahmen für den Präsentations- und Verhandlungstermin beläuft sich auf 75 Minuten. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde von circa 15 Minuten sollen maximal 30 Minuten für die Präsentation des Konzepts und maximal 30 Minuten für die anschließende Diskussion mit Fragen sowie die Verhandlung aufgewendet werden. Unabhängig von der individuellen Einteilung der Zeit werden jedenfalls insgesamt 75 Minuten nicht überschritten.

Die KBS behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- TW Anlage 1 - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TW Anlage 2 - Eigenerklärung zur Prüfung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei Nichteinhaltung nur einer der Mindestanforderungen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

I. Anzahl der Mitarbeitenden

Der Bewerber muss laufend mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende beschäftigen (Mindestanforderung).

II. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und stellv.projektleitenden Person

Die Person des Team-/Projektleitenden muss beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Strategieentwicklung und Durchführung von Social Media Aktivitäten haben (Mindestanforderung). Die Person des stellvertretenden Team-/Projektleitenden muss ebenfalls beim Bewerber fest angestellt sein und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Strategieentwicklung und Durchführung von Social Media Aktivitäten vorweisen können (Mindestanforderung). Für beide Profile ist mindestens ein Referenzprojekt über eine Strategieentwicklung und Durchführung von Social Media Aktivitäten vorzuweisen (Mindestanforderung).

III. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens

Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzprojekte über Strategieentwicklungen und Durchführungen von Social Media Aktivitäten aus den letzten drei Jahren, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Social Media Aktivität, des Leistungsumfangs, der Beifügung des Layouts und der Angabe des Social Media Budgets.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- TW Anlage 3 - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland.

Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt von Amts wegen an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/01/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2022

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich