Konzeptwettbewerb und Verhandlungsvergabe Wolfgang-Hirth-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0123-6.0.10/9
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptwettbewerb und Verhandlungsvergabe Wolfgang-Hirth-Straße
Die Stadt Detmold beabsichtigt ein Konzeptwettbewerb mit anschließendem Investorenauswahlverfahren auszuloben. Gegenstand ist die Ausarbeitung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Strukturkonzepts und eines hochbaulichen Konzepts aus dem die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben aus der Auslobung hervorgeht. Ebenfalls sollte ein Bauzeitenplan sowie Betriebs- und Finanzierungskonzept eingereicht werden um die Realisierbarkeit innerhalb der Frist (voraussichtlich bis 31.12.2027) und die Umsetzung zu gewährleisten.
Verhandlungen über den Kaufpreis sind aufgrund der Weitergabe der bereits in Anspruch genommenen Verbilligungen nicht Gegenstand des Verfahrens.
Das Plangebiet Adenauerstraße - Wolfgang-Hirth-Straße liegt zentral, östlich der Siegfriedstraße, innerhalb der ehemaligen Britensiedlung. Die Detmolder Britensiedlung entstand ab 1949 bis in die 1960er Jahre als eigener Wohnstandort für die Beschäftigten der in Detmold stationierten britischen Streitkräfte und deren Familien. Sie
liegt rund 1,5 km nördlich des Detmolder Zentrums in einer hinsichtlich Verkehrsanbindung sowie sozialer und sonstiger Infrastruktur sehr gut integrierten Lage. Sie besteht aus unterschiedlichen Teilbereichen, zumeist in Doppel- und Reihenhausbauweise und einigen Mehrfamilienhäusern.
Die Stadt Detmold möchte die Konversionsflächen der ehemaligen Britensiedlung zwischen Adenauerstraße und
Wolfgang-Hirth-Straße revitalisieren und sozialgerecht, qualitätsvoll und nachhaltig entwickeln. Kernziele sind die Schaffung eines lebendigen, gemischten neuen Quartiers in hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und die Umsetzung hoher sozialer, ökologischer und technischer Standards. Dem vorhandenen Bedarf
entsprechend soll auch bezahlbarer Wohnraum entwickelt werden.
Der Konzeptwettbewerb dient dazu, Qualitätsstandards für die Errichtung eines städtebaulichen Ensembles, der einzelnen Wohngebäude und der umgebenden Freiflächen zu definieren. Er teilt sich in die Stufe 1 "Präqualifikation" (Prüfung der Eignungskriterien der Bewerber*innen) und die Stufe 2 "Konzeptbewertung" (Einreichung der Projektvorschläge und anschließende Bewertung durch ein Gremium auf der Grundlage des Kriterienkatalogs/der Bewertungsmatrix) auf.
Ziel ist es, die drei bestbewerteten Konzepte zu ermitteln. Mit der Auswahl der drei besten Konzepte ist der Konzeptwettbewerb abgeschlossen. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden zu
Verhandlungen eingeladen (3.Stufe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Investoren, Bauträger, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen
in Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Stadtplaner*innen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Landschaftsarchitekt*innen sollten bei Bedarf hinzugezogen werden. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates
berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in/Stadtplaner*in zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerber*innens die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit
die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Weiterhin sollten bei der Bearbeitung entsprechende Fachleute
(insbesondere Freiraumplanung und Verkehrsplanung) mit einbezogen werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sind den Planungen zugrunde zu legen.
--------
Mit dem Teilnahmeantrag sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular folgende Nachweise zur
Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb einzureichen:
(a) Angaben und Unterlagen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Unternehmensdarstellung, insbesondere Darstellung des Tätigkeitsgebiets, der Unternehmensform und
der Unternehmensstruktur, der Gesellschafter und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen.
- Vorlage eines Auszuges des Berufs- oder Handelsregisters oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes sowie einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A.
(b) Angaben und Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Auskunft eines Kreditinstitutes über die Kreditwürdigkeit.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(c) Angaben und Unterlagen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzobjekte). Zu den Referenzobjekten sind zur Beurteilung gem. 5.8.4, Punkt 1 folgende Angaben zu machen: Kurzbeschreibung mit Lageplan, Ansichten, Schnitten, Fotoaufnahmen, Verkaufsfläche, Investitionssumme, Händlerbesatz zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Ein Bewerber*innen kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen. In diesem Fall hat er eine diesbezüglich verpflichtende Zusage dieser Unternehmen vorzulegen. Die Nachweisführung der Eignung hat für die anderen Unternehmen entsprechend der oben genannten Anforderungen zu erfolgen.
Die Übertragung des Projekts auf eine Projektgesellschaft ist nur zulässig, wenn der Bieter sich verpflichtet, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe) die maßgeblichen Leistungen zu erbringen, für die er der Projektgesellschaft die Eignungsnachweise zur Verfügung gestellt hat.
---------
Interessenten für die Teilnahme am Wettbewerb müssen bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.2.2 angegebenen Frist einen vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag einschließlich Anlagen einreichen. Die hierfür zu verwendende Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) kann unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse heruntergeladen werden (Vergabemarktplatz Westfalen). Der Teilnahmeantrag muss zwingend über das Bietertool der Vergabeplattform (siehe Abschnitt I.3) eingereicht werden. Auf anderem Wege (z.B.per E-Mail, Fax oder Post) eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Mit der Einreichung
in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag & alle damit eingereichten Unterlagen (außer Formblatt 533, Dritterklärung) als unterschrieben.
Berufsbezeichnung: Architekt*in/Stadtplaner*in
Alternativ ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis , dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist
Abschnitt IV: Verfahren
Stufe 2:
Das Bewertungsgremium wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
25% Städtebauliche Qualität
25% Architektonische Qualität
20% Freiraum und Landschaftsarchitektur
15% Verkehr und Mobilität
15% Technische Nachhaltigkeit
In jedem der o.g. Qualitätskriterien müssen jeweils mindestens 50 % der Punkte erreicht werden, um im Rahmen des Bewertungsverfahrens berücksichtigt zu werden.
Das eingereichte Konzept muss schlüssig im Hinblick auf den fest vorgegebenen Zeitrahmen (die Herstellungsfrist bis voraussichtlich 31.12.2027) und das Betriebs- und Finanzierungskonzept sein. Dies ist eine inhaltliche Mindestbedingung. Wird sie nicht erfüllt, wird das eingereichte Konzept von der weiteren Bewertung anhand der
erläuterten Kriterien ausgeschlossen.
--------
Stufe 3:
Ziel ist es, drei Bewerber*innen für Verhandlungsgespräche im Rahmen des anschließenden Verfahrensabschnitts auszuwählen. Hierbei werden die Bewerber*innen ausgewählt, die im Rahmen der Stufe 2 die besten Bewertungen erhalten haben.Im Anschluss daran werden Verhandlungsgespräche geführt.
Die Bewerber*innen verpflichten sich im Rahmen der Präqualifikation dazu, grundsätzlich offen für eine Überarbeitung des eingereichten
Konzeptes zu sein. Das Ergebnis der Verhandlungen geht in die abschließende Fassung des Kaufvertrags und des städtebaulichen Vertrags ein.
Zur inhaltlichen Bewertung der Verhandlungsgespräche wird die bereits für die Stufe 2 erarbeitete Bewertungsmatrix herangezogen und die Punkte erneut bewertet. Das erfolgreichste Verhandlungsgespräch führt zum Zuschlag und letztlich zum Kaufangebot.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Zeitplanung:
- Abgabe der Bewerbungsunterlagen 1. Stufe (Eignungskriterien) bis
10.01.2023
- Prüfung der Eignungskriterien bis 06.02.2023
- Beginn 2. Stufe: Mitteilung Bewerber*innen + Einladung zu
Besichtigung und Kolloquium 13.02.2023
- Besichtigung Plangebiet + Kolloquium 13.03.2023
- Beantwortung Rückfragen bis 27.03.2023
- Einstellung der erfolgten Rückfragen auf
https://www.vergabewestfalen.de/ 03.04.2023
- Abgabe der Beiträge zur 2. Stufe bis 06.06.2023
- Vorprüfung der Beiträge bis 07.08.2023
- Sitzung des Bewertungsgremiums 14.08.2023
- Vertragsverhandlungen (Stufe 3) 08 - 11/2023
- Ratsbeschluss 12/2023
- Mitteilung der Ergebnisse an Teilnehmer*innen 12/2023
- Kaufvertrag und städtebaulicher Vertrag 01/2024-03/2024
-------
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote/Anträge ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!!
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Kommunikationsraum im Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDC9VEK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsichttps/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsichttp/vergabekammer_westfalen/index.html