Areal Jeckel_Rottenburg_TWP_Bekannt. Referenznummer der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebene Aufträge - Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg am Neckar
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rottenburg.de/wohnbau+rottenburg+am+neckar+wbr.100221.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Areal Jeckel_Rottenburg_TWP_Bekannt.
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt die Neugestaltung und Sanierung des Jeckel-Areals auf den Grundstücken Marktplatz 10, 12 und in der Oberen Gasse 23 sowie dem Flst. -83/5 in 72108 Rottenburg am Neckar.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus den folgenden Gebäuden/Bauabschnitten mit der beigefügten geplanten Terminschiene:
Abschnitt A1/C1 in den Jahren 2023 bis 2025
Abschnitt A2/B/C in den Jahren 2024 bis 2026
Abschnitt D ab dem Jahr 2026
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die hierzu erforderliche Leistung der
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI in den LPH 1 bis 6
- "Fachplanung Ingenieurbauwerke" gem. §41 in Verbindung mit Anlage 12 HOAI in den LPH 1 bis 6
Wohnbau Rottenburg am Neckar Marktplatz 18 72108 Rottenburg am Neckar
Der Eigenbetrieb der Stadt Wohnbau Rottenburg am Neckar ist für die Realisierung des Projektes verantwortlich.
Das Jeckel-Areal befindet sich neben Dom und Rathaus im Zentrum der historischen Altstadt in Rottenburg am Neckar und umfasst das unter Denkmalschutz stehende Haus Marktplatz 12 (Jeckel-Haus), Haus Marktplatz 10 und Haus Obere Gasse 23. Das Areal soll neu gestaltet werden, dafür werden Teile der vorhandenen Gebäude zurückgebaut, teilrückgebaut bzw. umgebaut. Neben der vorhandenen oberirdischen Bausubstanz (inkl. denkmalgeschützter Hauskapelle) befinden sich auf dem Grundstück diverse Gewölbekeller, übereinander angeordnet und aus verschi-denen Entstehungszeiten.
Es ist eine Vielzahl von Nutzungen in den verschiedenen Gebäu-deteilen vorgesehen, neben einem Pilgerhotel (gefördert durch die Diözese Rottenburg) und öffentlichem Café sollen barrierearmes Wohnen, Büro- und Verwaltungsräume, Tourismus-Info und Läden realisiert werden.
WBR hat zum Areal eine Studie im Jahr 2020 erstellen lassen, auf dessen Grundlage nun das weitere Projekt entwickelt werden soll.
Tragwerksplanerisch ist insbesondere der Umgang mit der histori-schen Bausubstanz aus dem 17./18. Jahrhundert und teilweise noch älteren Gewölbekellern unter den Bestandsgebäuden erwäh-nenswert. Die Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen und Analyse seitens der Tragwerksplanung stellt eine wichtige Grundlage für die weitere Entwurfsplanung dar.
Die Gründung der einzelnen Bauabschnitte muss in Teilen über historischen Gewölben erfolgen, auch teilweise Unterfangungen der Bestandsbauten und Verbau inkl. Nutzung als Gründung mit Rückverankerungen sind im weiteren Projektverlauf zu erwarten und zu planen. Auch Hangvernagelungen und die Entwicklung von bauzeitlichen Zwischenständen wird planerisch zu berücksichtigen sein. Insgesamt wird ein umfangreicher, detaillierter und sorgsamer Umgang mit Alt- und Neubau in dicht bebautem historischem Gebiet unter Berücksichtigung aller bautechnischen Konsequenzen für die Baustelle erwartet. Eine detaillierte Abstimmung und besondere Planungen hinsichtlich des Brandschutzes im Bestand (Feuerwiderstandsdauer von Bestandsbauteilen, z.B. im historischen Dachstuhl) sind erforderlich.
Der Umgang mit der Denkmalpflege und das Erarbeiten von denkmalpflegerisch genehmigungsfähigen Detaillösungen gemein-sam mit der Architektur ist in diesem Projekt obligatorisch.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
1. Stufe: LPH 1 bis 3
2. Stufe: LPH 4 bis 6 (Besondere Leistungen), optional
Der Bauherr beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Bauherr behält sich vor, in Abhängigkeit der der Genehmigung durch seine Gremien, im Falle das Projekt nicht weiter realisiert werden wird, die weitergehende Planung nicht abzurufen.
Die Besonderen Leistungen, welche in Anlage 01 abgefragt werden, können als optionale Leistungen durch den Auftraggeber abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Areal Jeckel_Rottenburg_TWP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Unklarheiten oder generellen Rückfragen zum Verfahren können diese gem. den in der Allgemeinen Vergabeunterlagen benannten Fristen an die dort aufgeführte Kontaktstelle gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Eine Beantwortung der Rückfragen erfolgt parallel an alle interessierten Bieter über diese Plattform. Die Bieter sind angehalten, sich eigenmächtig über ggf. dort bekannt gemachte Antworten auf Bieterfragen zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6MBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.