System zur Arztbriefschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
System zur Arztbriefschreibung
Einführung einer standardisierten digitalen, formularbasierten Arztbriefschreibung mit strukturierter Erfassung und Speicherung der Arztbrief-Inhalte für die Diktanten und Schreibkräfte des UKT auf Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages.
Universitätsklinikum Tübingen 72076 Tübingen
Folgende Leistungen muss der Auftragnehmer auf Grundlage eines Werkvertrages (vgl. Ziffer 1 in EVB-IT System AGB) erbringen:
- Zeit- und bedarfsgerechte Lieferung einer modularen Software für Arztbriefschreibung
- Installation und Integration in die Systemumgebung und Inbetriebnahme der Software
- Migration von Bestandsdaten
- Customizing und Anpassung der Anwendung
- Go-Live Support
- Softwarepflege mit definierten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten für die angebotene Softwarelösung für die Laufzeit von 5 Jahren
Optionale Zusatzleistungen sind:
- Verlängerungsoption für die Softwarepflege und -Wartungsleistungen 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung (Anlage 06) auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben bzw. diesem beizulegen.
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug), nicht älter als 12 Monate,
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten. Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Min-destlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG - in der jeweils gel-tenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsver-ordnung festgesetzt. Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 08) gefordert.
A3.1 Einreichen eines aktuellen Nachweis einer laufenden (mindestens bis 2023) Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De-ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
A3.2 Einreichung einer Eigenerklärung zur Darstellung der jährlichen Eigenkapital-quote für die letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019)
o Mindestanforderung für die Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 Einreichen eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenaus-kunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate)
o Mindestanforderung: Eine mindestens "gute" Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente werden als Bonitätsnachweis nicht anerkannt.
A3.1 Einreichen eines aktuellen Nachweis einer laufenden (mindestens bis 2023) Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sachschäden- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De-ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden
A3.2 Einreichung einer Eigenerklärung zur Darstellung der jährlichen Eigenkapital-quote für die letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019)
o Mindestanforderung für die Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
A3.3 Einreichen eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenaus-kunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate)
o Mindestanforderung: Eine mindestens "gute" Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente werden als Bonitätsnachweis nicht anerkannt.
A4.1 Einreichen eines Nachweises, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Software durch den Hersteller autorisiert ist oder selbst Hersteller ist.
A4.2 Nachweis von mind. 3 Kundenreferenzen mit folgenden Kriterien:
o Mind. 400 Betten
o Mind. 1000 Beschäftigte
o Mind. 40.000 amb. Patienten
o Mind. 20.000 stat. Patienten
Mindestens eine der Referenzen muss in Kombination mit dem klinischen Arbeits-platzsystem i.s.h.med der Fa. Cerner betrieben werden.Zum Nachweis muss Anlage 07 - Referenztemplate vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden
A4.1 Einreichen eines Nachweises, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Software durch den Hersteller autorisiert ist oder selbst Hersteller ist.
A4.2 Nachweis von mind. 3 Kundenreferenzen mit folgenden Kriterien:
o Mind. 400 Betten
o Mind. 1000 Beschäftigte
o Mind. 40.000 amb. Patienten
o Mind. 20.000 stat. Patienten
Mindestens eine der Referenzen muss in Kombination mit dem klinischen Arbeits-platzsystem i.s.h.med der Fa. Cerner betrieben werden.Zum Nachweis muss Anlage 07 - Referenztemplate vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfol-gend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungs-rechtsakte betreffen.
Gegenstand der Sanktionen ist ein seit dem 09.April 2022 geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewer-ber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe seines Angebots die als Anlage 02 beigefügte Eigener-klärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYR8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland