Entsorgung der Rückstände der Rauchgasreinigung der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5341/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung der Rückstände der Rauchgasreinigung der MVA Hamm
Der Auftraggeber ist Betreiber der Müllverbrennungsanlage (MVA) in Hamm und hat als solcher u. a. die beim Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm anfallenden Rückstände zu entsorgen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Entsorgung von Rückständen aus dem Rauchgasreinigungsprozess der MVA Hamm durch den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der als Vergabeunterlage abrufbaren (siehe Abschnitt I.3) Leistungsbeschreibung. Hierbei handelt es sich zum einen um Filterstäube (Flugstäube) der AVV-Nr. 19 01 13* sowie um Rea-Salze der AVV-Nr. 19 01 07*.
Der Auftrag umfasst neben der Entsorgung auch die kontinuierliche Abholung der Rückstände bei der MVA Hamm und den Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage.
MVA Hamm Am Lausbach 2 59075 Hamm
Der Auftragnehmer hat sämtliche in der MVA Hamm anfallenden Filterstäube und Rea-Salze (RGR-Rückstände) unter Beachtung aller hierbei einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu entsorgen, insbesondere die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der RGR-Rückstände auf der Grundlage eines Entsorgungsnachweises sicherzustellen. Die Entsorgung hat nach einer ggf. durchgeführten Vorbehandlung der Abfälle endgültig durch eine untertägige Entsorgung zu erfolgen. Der Abfallhierarchie folgend soll die Verwertung im Untertageversatz mit belegtem Langzeitsicherheitsnachweis nach Versatzverordnung erfolgen. Bedarfsweise (insb. bei Störungen der Verwertungsanlage, die im Regelfall genutzt wird) kann die Entsorgung auch in einer Untertagedeponie entsprechend der Klasse IV der Deponieverordnung stattfinden.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören auch die kontinuierliche Abholung der RGR-Rückstände bei der MVA Hamm und der Transport zu der vom Auftragnehmer eingesetzten Entsorgungsanlage. Dem Auftragnehmer obliegt dabei insbesondere auch die gesamte damit verbundene Logistik und Disposition. Bei der vom Auftragnehmer durchgeführten Beförderung der Abfälle sind die einschlägigen Vorschriften ADR/GGVSEB zu beachten und einzuhalten.
Die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Flugstäube beträgt ca. 6 000 t/a und die durchschnittliche Jahresmenge der zu entsorgenden Rea-Salze ca. 10 000 t/a.
Die Rückstände werden im Regelfall zur Abholung mittels Silozug bereitgestellt. Die Abholung der Flugstäube und Rea-Salze hat grundsätzlich werktags mit einem geeigneten Fahrzeug zu erfolgen. Geeignet sind Silofahrzeuge des Typs AT (gemäß ADR).
In Ausnahmefällen kann die Bereitstellung der Flugstäube bzw. Rea-Salze auch in Big Bags erfolgen. Bei einer durch den Auftragnehmer durchgängig sichergestellten Entsorgung der Flugstäube und Rea-Salze, d.h. bei Vermeidung zu hoher Silofüllstände (>85% Füllstand bei Flugstäuben, >70% bei Rea-Salzen), ist eine Bereitstellung in Big Bags allerdings nicht zu erwarten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6MXP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland