Dienstleistungsauftrag für die Durchführung der Evaluation des Globalprojekts Qualitätsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/006#030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsauftrag für die Durchführung der Evaluation des Globalprojekts Qualitätsinfrastruktur
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4
Es ist eine Laufzeit von fünf Monaten vorgesehen mit der Option um eine zwei-monatige Verlängerung (insgesamt maximal 7 Monate Laufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Bieter;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
- Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
- Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 (ggf. vorläufig)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen,
- Der/Die Auftragnehmer soll/en Fachkenntnisse im Bereich der Qualitätsinfrastruktur auf deutscher und internationaler Ebene, auch im Kontext des Abbaus technischer Handelshemmnisse, besitzen,
- Erfahrung und Fachkunde in der Erstellung von Evaluationen, ggfs. auch im internationalen Bereich
Nachweis erfolgt durch:
a) Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Evaluationen in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben);
b) Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2) Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 10.01.2023 10:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „[gelöscht]“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 06.01.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de