Breitband-Entwicklungsumgebung für die BDBOS Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.35 - 0403/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]562
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitband-Entwicklungsumgebung für die BDBOS
Breitbandentwicklungsumgebung für die BDBOS
BDBOS Berlin
Beschaffung eines 5G Campusnetzes, welches in Berlin auf der BDBOS-eigenen Testplattform aufgebaut und mit der dort vorhandenen TETRA-Entwicklungsumgebung verbunden wird, um Anwendungen im Kontext der gemeinsamen Nutzung von TETRA und 5G/LTE erproben zu können.
Parallel wird ein zweites Campusnetz in einer transportablen Installation beschafft, das an verschiedenen Standorten temporär zu Testzwecken eingesetzt werden kann. In diese mobile Installation soll ebenfalls eine transportable TETRA-Testumgebung eingebunden werden, um auch spezielle Testszenarien vor Ort bei den Anwendern des BOS Netzes erproben zu können.
Rahmenvereinbarung 3x verlängerbar um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio dar. Gehen Sie dabei vor allem auf die nachfolgend aufgeführten Themen ein:
- Name des Unternehmens
- Standorte und Struktur des Unternehmens inkl. aller Niederlassungen in Deutschland
- Kerngeschäft des Unternehmens
- Leistungsspektrum mit Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 an.
Geben Sie die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der Jahre 2019, 2020 und 2021 an.
Geben Sie die Anzahl der Mitarbeitenden, aufgegliedert in feste und freie Mitarbeitende, im Bereich Breitband-Entwicklungsumgebung / 5G (Campus-)Netze der Jahre 2019, 2020 und 2021 an.
Bitte erklären Sie, dass Ausschlussgründe gemäß Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" nicht vorliegen.
Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten für jedes aufgeführte Kriterium (Gewicht in %):
• Erfahrungen mit der Installation und Inbetriebnahme eines 5G Campusnetzes (30%)
• Erfahrungen mit dem Betrieb eines 5G Campusnetzes (15%)
• Erfahrungen mit Wartung und Störungsbeseitigung bei 5G (Campus-)Netzen (15%)
• Erfahrungen in der Schulung zu Betrieb und Konfiguration von 5G (Campus-)Netzen (15%)
• Erfahrungen mit (Qualitäts-)Messungen und Messsystemen in 5G (Campus-)Netzen (15%)
• Erfahrungen mit Test- und Entwicklungsprozessen im Mobilfunkbereich (10%)
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Bewertet wird der Zielerfüllungsgrad entsprechend der im Dokument "Kriterienkatalog Eignung und Referenzen" dargestellten Systematik. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl zwischen 0 und 3.
Als geeignet wird ein Bieter angesehen, der im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bei den aufgeführten Referenzen in Summe mindestens 60% der maximal erreichbaren Punkte (Bewertungspunkte) erzielt. Maximal können 300 Bewertungspunkte erreicht werden. Daraus ergibt sich eine zu erreichende Mindestpunktzahl von 180 Punkten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.