Künstler- und Bastelbedarf Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-007-29-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Künstler- und Bastelbedarf
Kauf und Lieferung von diversen Materialien im Bereich Künstler- und Bastelbedarf
Malgründe, Papier etc.
Lieferung von diversen Materialien für den Kunst- und Bastelbereich: Malgründe, Papier, Staffeleien und Sammelmappen.
Möglichkeit der Verlängerung 1 x 24 Monate.
Der Vertrag wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschlossen. Die konkreten Einzelabrufe erfolgen durch die jeweiligen Einrichtungen und Abteilungen des LWL.
Pinsel, Farben Kreiden etc.
Lieferung von diversen Materialien für den Kunst- und Bastelbereich: Pinsel, Farben, Kreiden, Stifte und Zeichenzubehör.
Möglichkeit der Verlängerung 1 x 24 Monate.
Der Vertrag wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschlossen. Die konkreten Einzelabrufe erfolgen durch die jeweiligen Einrichtungen und Abteilungen des LWL.
Kreative Freizeit
Lieferung von diversen Materialien für den Kunst- und Bastelbereich: Kreative Freizeit.
Möglichkeit der Verlängerung 1 x 24 Monate.
Der Vertrag wird mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschlossen. Die konkreten Einzelabrufe erfolgen durch die jeweiligen Einrichtungen und Abteilungen des LWL.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die kranken- versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbs- beschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem.
§ 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der
Gemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 57 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens zwei Referenzen zu benennen, die hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sind.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist das kostenlose Bietertool "AI Bietercockpit" zu verwenden. Dieses steht ebenfalls kostenlos auf der Vergabeplattform des LWL zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, die elektronische Angebotsabgabe mit dem AI Bietercockpit vorab zu testen und zu überprüfen, ob die IT-Systeme vor Ort (beim Bieter) kompatibel sind. Für diesen Zweck steht auf der LWL-Vergabeplattform eine Testausschreibung zur Verfügung.
Fragen zu den Unterlagen können schriftlich (über das AI Bietercockpit oder per E-Mail) bis zum 15.12.2022 an die angegebene Ansprechperson gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.