Schloss Benrath - Westflügel Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0932

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.duesseldorf.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.duesseldorf.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schloss Benrath - Westflügel

Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0932
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die heutigen Strukturen von Schloss und Park Benrath entsprechen nicht mehr den heutigen kulturpolitischen, wirtschaftlichen und museologischen Anforderungen. Die derzeitige Generalsanierung der Gebäude bietet die Gelegenheit die Stiftung Schloss und Park Benrath entsprechend ihrer Satzung und den Beschlüssen des Kuratoriums weiterzuentwickeln, zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen.

Die Verteilung der Nutzung der Spezialmuseen auf zwei Standorte und ein fehlendes Besucherzentrum macht einen Aufenthalt für den Besucher unübersichtlich und unpraktisch sowie den Betrieb für die Stiftung aufwändig und kostenintensiv.

Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche Entwurf zur Generalsanierung, Neuorganisation und Umnutzung des gesamten Westflügels zur Unterbringung aller Museumsnutzungen sowie die Ergänzung eines neuen wettergeschützten Besucherzentrums in dessen Innenhof.

Insgesamt wird von einem Flächenbedarf von rund 2.350 m² für das zukünftige neue Museum sowie von rund 540 m² für das Besucherzentrum im Innenhof ausgegangen. Darüber hinaus soll zukünftig die Besucherverteilung vom Westflügel zum Corps de logis über den vorhandenen unterirdischen Dienergang erfolgen. Für die Aufgabe steht ein Kostenrahmen von 13 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Stiftung Schloss und Park Benrath lobt hierzu einen anonymen, nicht offenen Wettbewerb nach RPW 2013 mit 10 Büros aus, wovon 3 Büros vorab gesetzt werden.

Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W51/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Westflügel des Ensembles. Dieser soll zukünftig als Räumlichkeit der beiden Museen (derzeit Museum für Gartenkunst und Naturkundemuseum) dienen. Um den Flächenanforderungen zu entsprechen ist es notwendig, den bisher ungenutzten Innenhof mit in die Planung einzubeziehen, um ihn zukünftig als wettergeschütztes Besucherzentrum zu nutzen. Durch die Einbindung des Innenhofs in die Planungen wird dieser zukünftig erstmalig für die Öffentlichkeit zugänglich.

Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 31.01.2013 herausgege-benen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen re-gistriert unter der Nr. W 51/22.

Gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung VgV 2016 – liegt die geschätzte Auftragssumme der Planungshonorare über dem Schwellenwert. Die Regeln der Vergabe-verordnung - VgV finden somit hier Anwendung.

Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb nach § 3 RPW (3). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 10 Büros der Architektur.

Es werden keine bindenden Vorgaben gemacht. Zum Ausschluss des Wettbewerbs führt lediglich ein Verstoß gegen die Wahrung der Anonymität.

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a. Nachweis der Berechtigung des Bewerbers/der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe III.2)

b. Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).

c. Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Bewerbungsbogen“

Das Formblatt ist zusammen mit dem formlos abzugebenden Teilnahmeantrag und den Anlagen fristgerecht zum 02.01.2023 09:00 Uhr elektronisch in Textform oder mit Signatur unter www.vergabe.duesseldorf.de einzureichen.

Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 3 Werktagen nachgefordert werde

Bei mehr als 7 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 5 Nachrücker durch Los bestimmt.

Formale Ausschlusskriterien:

• Kein fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV

• Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags

• Fehlende Nachweise Teilnahmeberechtigung.

Rechtliche Ausschlusskriterien:

• gem. §123 und §124 GWB,

• Interessenkonflikte nach § 6 VgV.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Innenarchitekt*innen mit Bauvorlageberechtigung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 7
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Staab Architekten GmbH, Berlin
ingenhoven associates GmbH, Düsseldorf
Profs. Spital-Frenking + Schwarz, Architekten und Stadtplaner, BDA, Dortmund
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die zugelassenen Arbeiten werden anhand der hier formulierten Ziele beurteilt. Dabei wird der Ge-sichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gleichwertig mit dem Gesichtspunkt der Funktionalität, der Gestal-tung und der Nachhaltigkeit gewertet.

Das Preisgericht behält sich vor, für die Bewertung der Arbeiten die Kriterien zu differenzieren, u. U. zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen.

Folgende Beurteilungskriterien sind bei dem Wettbewerb von Bedeutung:

• Städtebauliche Einbindung in das Gesamtensemble Schloss und Park Benrath

• Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen

• Gestalterische und räumliche Qualität

• Berücksichtigung der Bestandsbebauung und des Denkmalschutzes

• Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und Beachtung der Baukostenobergrenze

• Nachhaltigkeit des gesamten Konzeptes

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/01/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 90.000, - € netto aus.

Jedes teilnehmende Team erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000, - € netto.

Für die Plätze 1, 2 und 3 sowie eine Anerkennung werden darüber hinaus Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:

1. Preis: 24.000, - € netto

2. Preis: 18.000, - € netto

3. Preis: 12.000, - € netto

Anerkennung: 6.000, - € netto

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes / der Aufwandsentschädigung ist die frist-gerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.

Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende MwSt. abführen, wird diese ihnen zusätzlich vergütet.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Jedes teilnehmende Team erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000, - € netto.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter*innen: Cornelia Zuschke, Beigeordneten für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachpreisrichter*innen: Jan Stöfer, Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Fachpreisrichter*innen: Prof. Johannes Ringel, Professor für Stadtentwicklung, Universität Leipzig, Architekt
Fachpreisrichter*innen: Dr.-Ing. Christian Raabe, Architekt
Fachpreisrichter*innen: Prof. Christian Heuchel, Architekt
Fachpreisrichter*innen: Prof. Hilde Leon, Berlin, Architektin
Fachpreisrichter*innen: Prof. Sabine Keggenhoff, Architektin und Innenarchitektin
Sachpreisrichter*innen: Thomas Schürmann, Regierungspräsident, Regierungsbezirk Düsseldorf
Sachpreisrichter*innen: Ulrike Lappeßen, Leiterin Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sachpreisrichter*innen:Nicolas Maas, Stiftung Schloss und Park Benrath, Kaufmännischer Vorstand
Sachpreisrichter*innen:Prof. Dr. Stefan Schweizer, Stiftung Schloss und Park Benrath, Wissenschaftlicher Vorstand
Sachpreisrichter*innen:Miriam Koch, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Schloss und Park Benrath
Sachpreisrichter*innen:N.N., Vertreter*in des Arbeitsausschusses der Stiftung Schloss und Park Benrath
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: N.N. – Landeshautpstadt Düsseldorf
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: N.N. – Landeshautpstadt Düsseldorf
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Oliver Witan, Architekt
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Bettina Klinge, Architektin
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Reinhard Lepel, Architekt
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Prof. Martin Klein-Wiele, Innenarchitekt
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: N.N. - Stiftung Schloss und Park Benrath
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:N.N. – Stiftung Schloss und Park Benrath
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:N.N. – Kuratorium der Stiftung Schloss und Park Benrath
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:N.N. – Bauaufsichtsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:N.N. – Vertretung Regierungspräsident

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminkette:

- Versand Auslobung 02. KW 2023

- Preisgerichtsvorbesprechung, Rückfragekolloquim, geführte Ortsbesichtigung 05. KW 2023

- Abgabe Planunterlagen 17. KW 2023

- Preisgerichtssitzung 22. KW 2023

An den Wettbewerb schließt ein Vergabeverfahren gem. Vergabeverordnung VGV an.

Die Ausloberin wird zunächst ausschließlich mit dem Gewinner oder Gewinnerin bzw. dem ersten Preisträger oder der ersten Preisträgerin Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung schei-tern, werden alle weiteren Preisträger und Preisträgerinnen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung - VgV aufgefordert.

Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.

Die Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren sind:

a. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

▪ Mindestjahresumsatz: 500.000 € netto

▪ Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und über 2 Mio. Euro für Sachschäden.

b. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VGV)

▪ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV)

▪ Anzahl technischer Fachkräfte: mind. 3

▪ Die Ausloberin erwartet den Nachweis des Bietenden / der Bietendengemeinschaft von vergleichbaren Referenzobjekten mit folgenden Mindestanforderungen (die Mindestanforderungen können über ein oder zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden):

− Referenz 1: Mindestens ein realisierter Neubau oder Erweitern eines Gebäudes der Honorarzone IV von min 1.000 m² BGF in den letzten 10 Jahren

− Referenz 2: Mindestens eine realisierte Umnutzung / Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützen Gebäudes in den letzten 10 Jahren.

Wenn mit Referenz 1 auch die Anforderungen aus Referenz 2 erfüllt werden, ist Referenz 1 ausreichend.

Für die Beurteilung der Referenzen reicht es aus, wenn die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI erbracht wurden.

Alle Teilnehmenden, insbesondere jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bil-dung einer Arbeitsgemeinschaft und / oder das Hinzuziehen von Nachunternehmen offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen.

c. Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW

Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung - VgV für das Wettbewerbs-ergebnis ist wie folgt festgesetzt:

1. Platz: 45 Punkte

2. Platz: 30 Punkte

3. Platz: 15 Punkte

Die Gesamtsumme der zu erreichenden Punkte beträgt 100.

Wird vom Preisgericht eine andere Verteilung der Preise vorgenommen, gilt folgende Regelung:

2 x 1.Preis: 45 + 30 Punkte durch zwei Preisträger: je 1.Platz somit 37,5 Punkte

2 x 2.Preis: 30 + 15 Punkte durch zwei Preisträger: je 2.Platz somit 22,5 Punkte.

Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen Preisträger oder Preisträgerin, in der Regel der Gewinner, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit den weiterführenden Planungen zu beauftragen. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude gem. HOAI 2013 § 34 mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5.

Zunächst erfolgt eine Beauftragung bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 3. Der Abruf der Leistun-gen der Leistungsphasen 4 - 8 gemäß § 34 HOAI steht unter Vorbehalt der Genehmigung der Entwurf-splanung, der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Erteilung des Bauauftrages und der Bereit-stellung der erforderlichen Förder- und Haushaltsmittel.

Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin keine Erhöhung seines oder ihres Honorars ableiten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2022

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Herne
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Herten
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Hövelhof
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Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
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Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
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