Schloss Benrath - Westflügel Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0932
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schloss Benrath - Westflügel
Die heutigen Strukturen von Schloss und Park Benrath entsprechen nicht mehr den heutigen kulturpolitischen, wirtschaftlichen und museologischen Anforderungen. Die derzeitige Generalsanierung der Gebäude bietet die Gelegenheit die Stiftung Schloss und Park Benrath entsprechend ihrer Satzung und den Beschlüssen des Kuratoriums weiterzuentwickeln, zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen.
Die Verteilung der Nutzung der Spezialmuseen auf zwei Standorte und ein fehlendes Besucherzentrum macht einen Aufenthalt für den Besucher unübersichtlich und unpraktisch sowie den Betrieb für die Stiftung aufwändig und kostenintensiv.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche Entwurf zur Generalsanierung, Neuorganisation und Umnutzung des gesamten Westflügels zur Unterbringung aller Museumsnutzungen sowie die Ergänzung eines neuen wettergeschützten Besucherzentrums in dessen Innenhof.
Insgesamt wird von einem Flächenbedarf von rund 2.350 m² für das zukünftige neue Museum sowie von rund 540 m² für das Besucherzentrum im Innenhof ausgegangen. Darüber hinaus soll zukünftig die Besucherverteilung vom Westflügel zum Corps de logis über den vorhandenen unterirdischen Dienergang erfolgen. Für die Aufgabe steht ein Kostenrahmen von 13 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Stiftung Schloss und Park Benrath lobt hierzu einen anonymen, nicht offenen Wettbewerb nach RPW 2013 mit 10 Büros aus, wovon 3 Büros vorab gesetzt werden.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W51/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Westflügel des Ensembles. Dieser soll zukünftig als Räumlichkeit der beiden Museen (derzeit Museum für Gartenkunst und Naturkundemuseum) dienen. Um den Flächenanforderungen zu entsprechen ist es notwendig, den bisher ungenutzten Innenhof mit in die Planung einzubeziehen, um ihn zukünftig als wettergeschütztes Besucherzentrum zu nutzen. Durch die Einbindung des Innenhofs in die Planungen wird dieser zukünftig erstmalig für die Öffentlichkeit zugänglich.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 31.01.2013 herausgege-benen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen re-gistriert unter der Nr. W 51/22.
Gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – Vergabeverordnung VgV 2016 – liegt die geschätzte Auftragssumme der Planungshonorare über dem Schwellenwert. Die Regeln der Vergabe-verordnung - VgV finden somit hier Anwendung.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb nach § 3 RPW (3). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 10 Büros der Architektur.
Es werden keine bindenden Vorgaben gemacht. Zum Ausschluss des Wettbewerbs führt lediglich ein Verstoß gegen die Wahrung der Anonymität.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Nachweis der Berechtigung des Bewerbers/der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe III.2)
b. Wohn- bzw. Geschäftssitz im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA).
c. Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Bewerbungsbogen“
Das Formblatt ist zusammen mit dem formlos abzugebenden Teilnahmeantrag und den Anlagen fristgerecht zum 02.01.2023 09:00 Uhr elektronisch in Textform oder mit Signatur unter www.vergabe.duesseldorf.de einzureichen.
Nach Bewerbungsschluss können fehlende Nachweise in Bezug auf das Formblatt binnen 3 Werktagen nachgefordert werde
Bei mehr als 7 Bewerbern, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, entscheidet das Los. Für evtl. Absagen geloster Teilnehmer werden aus dem Kreis der Bewerber zusätzlich 5 Nachrücker durch Los bestimmt.
Formale Ausschlusskriterien:
• Kein fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags gem. § 57 (1) und (3) VgV
• Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags
• Fehlende Nachweise Teilnahmeberechtigung.
Rechtliche Ausschlusskriterien:
• gem. §123 und §124 GWB,
• Interessenkonflikte nach § 6 VgV.
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Innenarchitekt*innen mit Bauvorlageberechtigung
Abschnitt IV: Verfahren
Die zugelassenen Arbeiten werden anhand der hier formulierten Ziele beurteilt. Dabei wird der Ge-sichtspunkt der Wirtschaftlichkeit gleichwertig mit dem Gesichtspunkt der Funktionalität, der Gestal-tung und der Nachhaltigkeit gewertet.
Das Preisgericht behält sich vor, für die Bewertung der Arbeiten die Kriterien zu differenzieren, u. U. zu ergänzen und eine Gewichtung vorzunehmen.
Folgende Beurteilungskriterien sind bei dem Wettbewerb von Bedeutung:
• Städtebauliche Einbindung in das Gesamtensemble Schloss und Park Benrath
• Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen
• Gestalterische und räumliche Qualität
• Berücksichtigung der Bestandsbebauung und des Denkmalschutzes
• Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und Beachtung der Baukostenobergrenze
• Nachhaltigkeit des gesamten Konzeptes
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 90.000, - € netto aus.
Jedes teilnehmende Team erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000, - € netto.
Für die Plätze 1, 2 und 3 sowie eine Anerkennung werden darüber hinaus Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 24.000, - € netto
2. Preis: 18.000, - € netto
3. Preis: 12.000, - € netto
Anerkennung: 6.000, - € netto
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes / der Aufwandsentschädigung ist die frist-gerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende MwSt. abführen, wird diese ihnen zusätzlich vergütet.
Jedes teilnehmende Team erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000, - € netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette:
- Versand Auslobung 02. KW 2023
- Preisgerichtsvorbesprechung, Rückfragekolloquim, geführte Ortsbesichtigung 05. KW 2023
- Abgabe Planunterlagen 17. KW 2023
- Preisgerichtssitzung 22. KW 2023
An den Wettbewerb schließt ein Vergabeverfahren gem. Vergabeverordnung VGV an.
Die Ausloberin wird zunächst ausschließlich mit dem Gewinner oder Gewinnerin bzw. dem ersten Preisträger oder der ersten Preisträgerin Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung schei-tern, werden alle weiteren Preisträger und Preisträgerinnen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung - VgV aufgefordert.
Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Die Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren sind:
a. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
▪ Mindestjahresumsatz: 500.000 € netto
▪ Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und über 2 Mio. Euro für Sachschäden.
b. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VGV)
▪ Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV)
▪ Anzahl technischer Fachkräfte: mind. 3
▪ Die Ausloberin erwartet den Nachweis des Bietenden / der Bietendengemeinschaft von vergleichbaren Referenzobjekten mit folgenden Mindestanforderungen (die Mindestanforderungen können über ein oder zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden):
− Referenz 1: Mindestens ein realisierter Neubau oder Erweitern eines Gebäudes der Honorarzone IV von min 1.000 m² BGF in den letzten 10 Jahren
− Referenz 2: Mindestens eine realisierte Umnutzung / Umbau oder Sanierung eines denkmalgeschützen Gebäudes in den letzten 10 Jahren.
Wenn mit Referenz 1 auch die Anforderungen aus Referenz 2 erfüllt werden, ist Referenz 1 ausreichend.
Für die Beurteilung der Referenzen reicht es aus, wenn die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI erbracht wurden.
Alle Teilnehmenden, insbesondere jungen oder kleinen Bürogemeinschaften steht die Bil-dung einer Arbeitsgemeinschaft und / oder das Hinzuziehen von Nachunternehmen offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen.
c. Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung - VgV für das Wettbewerbs-ergebnis ist wie folgt festgesetzt:
1. Platz: 45 Punkte
2. Platz: 30 Punkte
3. Platz: 15 Punkte
Die Gesamtsumme der zu erreichenden Punkte beträgt 100.
Wird vom Preisgericht eine andere Verteilung der Preise vorgenommen, gilt folgende Regelung:
2 x 1.Preis: 45 + 30 Punkte durch zwei Preisträger: je 1.Platz somit 37,5 Punkte
2 x 2.Preis: 30 + 15 Punkte durch zwei Preisträger: je 2.Platz somit 22,5 Punkte.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen Preisträger oder Preisträgerin, in der Regel der Gewinner, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit den weiterführenden Planungen zu beauftragen. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude gem. HOAI 2013 § 34 mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5.
Zunächst erfolgt eine Beauftragung bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 3. Der Abruf der Leistun-gen der Leistungsphasen 4 - 8 gemäß § 34 HOAI steht unter Vorbehalt der Genehmigung der Entwurf-splanung, der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Erteilung des Bauauftrages und der Bereit-stellung der erforderlichen Förder- und Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin keine Erhöhung seines oder ihres Honorars ableiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.