Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung.
Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung, 79110 Freiburg i.Br.
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit das neue Stadtquartier "Im Zinklern" im Westen des Stadtgebiets. Der entsprechende Bebauungsplan wird in Kürze zur Satzung beschlossen.
Es ist Ziel der Stadt, das neue Stadtquartier zügig vollständig zu erschließen, dass zeitnah mit dem Bau der ersten Wohnhäuser begonnen werden kann. Es besteht nun der Bedarf die vorliegenden Erschließungsplanungen ausführungsreif zu planen und zu realisieren. Die hierfür erforderlichen Leistungen der technischen Projektsteuerung, der Objektplanung Verkehrsanlage nach §§ 45 ff HOAI (ab Lph. 5 für die äußere und innere Erschließung sowie den Umbau des P&R-Platzes), der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (für eine neue Mühlbachüberfahrt (HAMCO-Profil), eine Stützmauer (ca. 1,2 m Höhe) und Ersatz-Neubau für eine bestehende Mühlbachbrücke) nach §§ 41 und 48 ff HOAI. Die technische Projektsteuerung umfasst alle Objekte und Gewerke, die den Bereich der inneren und äußeren Erschließung zeitlich, räumlich, technisch, verkehrlich und baubetrieblich, baulogistisch umfassen oder tangieren.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 14, 17 und 73 ff der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Freiburg i. Br.
Die Stadt Freiburg stellt für das Baugebiet Im Zinklern einen Bebauungsplan auf. Es ist geplant, das Bebauungsplanverfahren in 2022 mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat abzuschließen sowie die wasserrechtlichen Genehmigungen für die Querungen des Mühlbachs zu erhalten.
Der Bebauungsplan basiert auf sehr umfangreichen Planungen und Gutachten. Unter anderem wurden folgende Planungen erstellt:
• Verkehrsanlagenplanung für die äußere und innere Erschließung sowie den Umbau des P&R-Platzes Paduaallee (Lph. 1 bis 3).
• Verkehrsgutachterliche und lichtsignaltechnische Überprüfung der Baugebietserschließung über die Breisgauer Straße bzw. den Anschluss Paduaallee – Breisgauer Straße.
• Koordinierter Leitungsplan für das Baugebiet.
• Konzeptionelle Überprüfung einer optionalen Stadtbahnverbindung Dietenbach-Paduaallee.
• Bodenmanagement für das Abtragen von Oberboden und die Geländeanhöhung.
• Überprüfung der Standsicherheit des Dreisam-Hochwasserdeichs im Zusammenhang mit der Erschließung von Westen her (Fuß- und Radweg).
• Neubau und Ersatz von einer Brücke und einer Überfahrt (Durchlass) über den Mühlbach (Lph. 1 und 2).
• Entwässerungskonzept, auch unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen: beim Be-messungsniederschlag mit Ableitung in Regenwasserkanal.
Aufgrund des enorm angespannten Wohnungsmarktes ist es klares Ziel der Stadt Freiburg, nun das Baugebiet möglichst zügig zu erschließen, damit anschließend mit dem Wohnungsbau begonnen wer-den kann. Hierfür sind weitere Planungs- und Bauleitungsleistungen sowie Projektleitungsleistungen erforderlich.
1.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 45 ff HOAI, LPh 5-9
1.2 Besondere Leistungen Verkehrsanlagen
2.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Ingenieurbauwerke §§ 41 ff HOAI
jeweils für folgende Objekte: Brücke (einschl. Bachmauer), Durchlassbauwerk und Stützbauwerk, LPh 5-9
2.2 Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke
3.1 Grundleistungen nach Leistungsbild Tragwerksplanung §§ 49 ff HOAI
jeweils für folgende Objekte: Brücke, Durchlassbauwerk und Stützbauwerk, LPh 3-6
3.2 Besondere Leistungen Tragwerksplanung
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (sowohl
Grundleistungen als auch optionale Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen besteht nicht, ebenso besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach der Erbringung
erster Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen und technische Projektsteuerung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung nach HOAI für die Erschließung des neuen Baugebiets „Im Zinklern / Freiburg im Breisgau“, einschließlich Leistungen der Bauleitung.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de