L-Bank - Europaweite Vergabe einer "Privileged Access Management (PAM)"-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2902
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe einer "Privileged Access Management (PAM)"-Lösung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen Lösung für das Privileged Access Management (PAM).
Um den Reifegrad der IT-Sicherheit zu erhöhen sowie die regulatorischen Anforderungen an die vorliegenden IT-Landschaft zu erfüllen, möchte die L-Bank unternehmensweit verpflichtende Vorgaben und Prozesse für den Umgang und die Überwachung von privilegierten Berechtigungen und Kennungen einführen.
In diesem Kontext wird die L-Bank eine zentrale Lösung für das Privileged Access Management (PAM) implementieren, welche die Verwaltung und Überwachung aller privilegierten Berechtigungen und Kennungen der L-Bank automatisiert und standardisiert im Einklang mit internen und regulatorischen Vorgaben unterstützt.
Im Rahmen dieser RfP sucht die L-Bank nach einem Dienstleister, der bei der Einführung einer State-of-the-Art PAM-Lösung gemäß den relevanten regulatorischen Vorschriften unterstützen kann. Die Beantwortung des RfP sollte insb. einen Vorschlag für eine PAM-Lösung beinhalten, welche deutschlandweit bereits bei Finanzdienstleistern eingesetzt wird.
Der Scope des Einführungsprojekts der PAM-Lösung beinhaltet im Wesentlichen die Durchführung eines Proof of Concept für die ausgewählte Lösung, Implementierung der Lösung inkl. notwendiger Anpassungen und die Anbindung der bestehenden IT-Komponenten und Anwendungen der L-Bank.
Der Vertragsschluss ist bis Mai 2023 vorgesehen. Die Implementierung soll zwischen Juni 2023 und Dezember 2024 erfolgen.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit
und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Bis zu drei Referenzen werden hierzu wie folgt bewertet:
Branche:
- Kreditinstitute: 10 Punkte
- Finanzbranche: 5 Punkte
- Sonstige Auftraggeber: 0 Punkte
Aktualität (Ende der Leistungserbringung):
- nach 1.1.2021: 20 Punkte
- zwischen 1.1.2018 und 31.12.2020: 10 Punkte
Volumen des Auftrags / Anzahl Beratertage:
- Über 500 Beratertage: 20 Punkte
- 51 - 500 Beratertage: 10 Punkte
- 1 - 50 Beratertage: 5 Punkte
Art und Inhalt der Leistung:
- Deckungsgrad 6 Themenfelder: 40 Punkte
- Deckungsgrad 4-5 Themenfelder: 30 Punkte
- Deckungsgrad 2-3 Themenfelder: 20 Punkte
- Deckungsgrad 1 Themenfeld: 10 Punkte
- Deckungsgrad 0 Themenfelder: 0 Punkte
Erbrachte Ergebnistypen/Liefergegenstände im Projekt:
- Hohe Projektrelevanz: 10 Punkte
- Mittlere Projektrelevanz: 5 Punkte
- Niedrige/Keine Projektrelevanz: 0 Punkte
Für den Fall des Punktegleichstands entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
1. Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2018)
Es sollten die Themen Access Management, Audit & Reporting, Integration, On/Offboarding, Password Management und Session Management Gegenstand des Auftrags gewesen und erfolgreich abgearbeitet worden sein (keine Mindestanforderung).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf.
nachgereicht werden können),
- Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung,
- Beschreibung des Kunden und der Ausgangslage,
- Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen und
- Angaben zu Lieferung und Integration.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
- Nachweis von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Lieferung und Integration von PAM-Lösungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ64VW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.