Arbeitsmarktdienstleitung Return III Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-354/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleitung Return III
Die Ziele der Maßnahme gemäß des fa:Z Systems sind die Herstellung von Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Die Herstellung der Prozessfähigkeit stellt den Schwerpunkt dar. Demzufolge ist der Hauptteil der Arbeit im Ressourcenbereich Rahmenbedingungen durchzuführen. Flankierend bzw. unterstützend sind Hemmnisse aus den Bereichen Motivation und Sozialverhalten abzubauen.
Inhalt der Maßnahme ist es für individuelle Problembereiche gemeinsam mit den Teilnehmenden Lösungen und positive Verhaltensalternativen zu erarbeiten, in diesem Zuge die Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement (wieder-) herzustellen und langfristig Alternativen zum SGB-II Bezug aufzuzeigen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Stadt Recklinghausen 45657 Recklinghausen Lage und Zugang:
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Räumlichkeiten/Außengelände:
Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht (Buchstabe a auf dem Vordruck D.3.2), sind die Vordrucke R.0 und R.1 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung bei der beauftragenden Behörde einzureichen.
Die Ziele der Maßnahme gemäß des fa:Z Systems sind die Herstellung von Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit. Die Herstellung der Prozessfähigkeit stellt den Schwerpunkt dar. Demzufolge ist der Hauptteil der Arbeit im Ressourcenbereich Rahmenbedingungen durchzu-führen. Flankierend bzw. unterstützend sind Hemmnisse aus den Bereichen Motivation und Sozialverhalten abzubauen.
Inhalt der Maßnahme ist es für individuelle Problembereiche gemeinsam mit den Teilneh-menden Lösungen und positive Verhaltensalternativen zu erarbeiten, in diesem Zuge die Zu-sammenarbeit mit dem Fallmanagement (wieder-) herzustellen und langfristig Alternativen zum SGB-II Bezug aufzuzeigen.
Die Maßnahme ist individuell in 5 Meilensteintermine zu gliedern, in denen die individuellen Fortschritte reflektiert und neue Ziele gesteckt werden. Jede Teilnahme ist mit einem Dreier-gespräch (zuständige Integrationsfachkraft, teilnehmende Person und zuständige Person der beauftragten Organisation) abzuschließen.
Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftra-gende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzun-gen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen dieser Leistungsbeschrei-bung insbesondere unter B.2.1 wird ausdrücklich verwiesen.
Für den Zeitraum der anhaltenden Gültigkeit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat die beauftragte Organisation darauf zu achten, dass arbeitsschutzrechtliche Hygiene- und Schutzpflichten zur Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Vermittlung praktischer Kenntnisse vor Ort.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind bis 19.12.2022 über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DCBS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de