Erbringung individueller Lernförderung im Rahmen der Bildungsgutscheine des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" Referenznummer der Bekanntmachung: Lernförderung Bildungsgutscheine Aufholen nach Corona
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 233-614990)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung individueller Lernförderung im Rahmen der Bildungsgutscheine des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"
Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), setzt das "Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen" um. Im Rahmen dieses Programms werden Schulen darin unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie (Lernrückstände) so gut wie möglich aufzuarbeiten und auszugleichen. In den Jahren 2021 und 2022 werden im Rahmen des Programms Mittel für schulische und außerschulische Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote sowie für zusätzliches Personal zur Verfügung stehen.
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Im Rahmen der Umsetzung des Programmbausteins "Extra-Geld" beabsichtigt das MSB, über die Schulen Bildungsgutscheine an ausgewählte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Bildungsgutscheine können im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Sie können bei zugelassenen Bildungsanbietern eingelöst werden. Die Ausgabe der Bildungsgutscheine erfolgt durch die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Baustein "Extra-Geld" finden Sie im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld.
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Die für den Abruf der Bildungsgutscheine benötigten außerschulischen Förderangebote sollen durch die zukünftigen Vertragspartner einer Rahmenvereinbarung erbracht werden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen, vielmehr ist jedes Unternehmen, das nachweisbar die in dieser Bekanntmachung festgelegten Mindestbedingungen erfüllt und sich vorbehaltlos zur Erfüllung der Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Vertrag bereit erklärt, zur Rahmenvereinbarung zugelassen und tritt dieser bei. Die Schülerinnen und Schüler können die Bildungsgutscheine bei Bildungsanbietern, die zur Rahmenvereinbarung zugelassen wurden, einlösen. Weitere Informationen zur Ausgabe und zum Einlösen der Bildungsgutscheine sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Die einzelnen Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob oder bei welchem zugelassenen Bildungsanbieter sie die Lernförderung in Anspruch nehmen möchten. Die Auswahl der Bildungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler wird nicht gesteuert, so dass keine Verpflichtung zum Abruf aus dem Rahmenvertrag besteht. Der Abruf ist durch das dem jeweiligen zuständigen Schulträger zugewiesene Budget begrenzt. Insofern kann das MSB den Rahmenvertragspartnern kein Abruf dem Grunde oder der Höhe nach garantieren. Eine Vergütung erfolgt für die von Schülerinnen und Schülern tatsächlich wahrgenommenen Lerneinheiten.
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Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2023, wobei die Pflicht der Rahmenvertragspartner zur Durchführung der Bildungsangebote mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Der Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Ende der Rahmenvereinbarung am 31. März 2023 dient der Abrechnung der bis Ende Dezember 2022 erbrachten Leistungen.
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Auf die unter Ziffer VI.3) dargestellten Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01/12/2021
Ende: 31/03/2023
Beginn: 01/12/2021
Ende: 15/03/2023
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2023, wobei die Pflicht der Rahmenvertragspartner zur Durchführung der Bildungsangebote mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Der Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Ende der Rahmenvereinbarung am 31. März 2023 dient der Abrechnung der bis Ende Dezember 2022 erbrachten Leistungen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2023, wobei die Pflicht der Rahmenvertragspartner zur Durchführung der Bildungsangebote mit Ablauf des 31.07.23 endet. Der Zeitraum zwischen dem 31.07.23 und dem Ende der Rahmenvereinbarung am 31.10.23 dient der Abrechnung der bis Ende Juli 23 erbrachten Leistungen.
Beitrittsgesuche können bis zum 15. März 2023 eingereicht werden.