Anlegeautomat Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-021-SE-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkh-gesundheit.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlegeautomat
Gegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf eines Anlegeautomaten für den automatisierten Probenausstrich, Lieferung der benötigten Verbrauchsmaterialien, Softwareanbindung, Service und Schulungen zum Einsatz im Institut für Klinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Standort RKH Klinikum Ludwigsburg
RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH Posilipostr. 4 71640 Ludwigsburg Institut für Klinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene IKMKH am Standort RKH Klinikum Ludwigsburg
Gegenstand dieser Beauftragung für Lieferleistungen sind der Kauf eines Anlegeautomaten für den automatisierten Probenausstrich, Lieferung der benötigten Verbrauchsmaterialien, Softwareanbindung, Service und Schulungen zum Einsatz im Institut für Klinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene am Standort RKH Klinikum Ludwigsburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anlegeautomat für automatisierten Probenausstrich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS6BDQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 7 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.