Umbau und Ausbau Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr Referenznummer der Bekanntmachung: LXII/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Ausbau Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr hat seinen Hauptsitz in der Gutleutstraße 23 in Lahr (Flurstück Nr. 4290). Auf dem Gelände befinden sich mehrere Hallen, Werkstätten sowie Sozialräume.
Die einzelnen Fahrzeug- und Gerätehallen wurden in den 1960er Jahren errichtet und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Standard und Bedarf. Das Leistungsspektrum des BGL ist seitdem enorm gewachsen und somit auch der Fuhrpark. Die Unterstellplätze der Fahrzeuge reichen nicht mehr aus und weitere, gut geeignete Büroräume werden benötigt.
Die vorhanden Lagerräume und Garagen befinden sich überwiegend in einem schlechten baulichen Zustand.
Der Personalbereich mit Kleingerätewerkstatt und Lager, der im Jahr 2001 errichtet wurde, funktioniert hingegen bis heute sehr gut. An diesem Gebäude sollten im Zuge des Umbaus jedoch Sanierungsarbeiten, wie Erneuerung des Anstrichs, vorgenommen werden.
In 2019 wurde eine Konzeptstudie erarbeitet.
Auf dem Betriebshof sollen neue, witterungsgeschützte Abstellflächen für die Fahrzeuge geschaffen werden.
Das Konzept sieht vor, auf dem Betriebshof zwei neue Gebäude zu errichten, eine Kalthalle mittig im Hof sowie ein Büro- und Werkstattgebäude entlang der Gutleutstraße.
Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, das Anwesen Gutleutstr.25/27 sowie die kleinteiligen Garagengebäude im Zentrum des BGL Grundstückes dafür abzubrechen.
Geplant ist ein Umbau in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird das Büro- und
Werkstattgebäude geschaffen, im zweiten folgt dann die neue Kalthalle.
Ein neues Bürogebäude soll entstehen, in dem nicht nur Platz für mehr Büroräume, sondern auch eine neue KFZ-Werkstatt und eine „warme“ Garage für Großfahrzeuge geschaffen werden.
Aufgrund der nahezu kompletten Versiegelung des Areals, sollen die Flachdächer begrünt und zur regenerativen Energiegewinnung genutzt werden.
Büro- und Werkstattgebäude:
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Der neue Bau soll im Sinne einer guten städtebaulichen Ausformung, als straßenbegleitender Bau vorgesehen werden. In der Gestalt soll dieser klar mit dem bereits bestehenden Personal- und Werkstattgebäude eine einheitliche Präsenz bilden.
Das neue Gebäude ist um Stellplatztiefe von der Straße abzurücken, um neue Parkmöglichkeiten, ohne Überkreuzung mit dem Betriebsverkehr, anbieten zu können.
Im Erdgeschoss sind Warmhalle, Werkstatt- und Lagerbereiche anzuordnen.
Die vertikale Erschließung der Büroräume ist am Dreh- und Angelpunkt des Bauhofs anzuordnen. Die Büros sollen auf einer Ebene im Obergeschoss mit optimaler Übersicht über den Hof angeordnet werden. Flachdachflächen sind für Regenwasserrückhaltung und Begrünung vorzusehen.
Kalthalle:
Die neue Fahrzeughalle ist mit den bestehenden Lagergebäuden zu verbinden.
Die neue Durchfahrtlösung soll für eine sichere und einfachere Verkehrsführung sorgen und durch die Schaffung vieler großer Abstellflächen im Trockenen ist das tägliche An- und Abhängen der Anhänger nicht mehr nötig.
Die sichere Verwahrung von für den Folgetag gerichteten Fahrzeugen, ist gewährleistet.
Auf eine optimale Lüftung und viel Tageslicht in der Kalthalle ist zu achten. Die Dachneigung dieser Dächer sind für PV-Montage vorzusehen. Die begrünten Flachdachflächen sollen für Regenwasserrückhaltung und für ein gutes Klima sorgen.
Ziel diese Verfahrens ist die Vergabe der hierzu erforderlichen Objektplanung Gebäude und Innenräume / Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen (§§ 34-36 HOAI) LP 2-9 stufenweise, zunächst LP 2-4.
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr hat seinen Hauptsitz in der Gutleutstraße 23 in Lahr (Flurstück Nr. 4290). Auf dem Gelände befinden sich mehrere Hallen, Werkstätten sowie Sozialräume.
Die einzelnen Fahrzeug- und Gerätehallen wurden in den 1960er Jahren errichtet und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Standard und Bedarf. Das Leistungsspektrum des BGL ist seitdem enorm gewachsen und somit auch der Fuhrpark. Die Unterstellplätze der Fahrzeuge reichen nicht mehr aus und weitere, gut geeignete Büroräume werden benötigt.
Die vorhanden Lagerräume und Garagen befinden sich überwiegend in einem schlechten baulichen Zustand.
Der Personalbereich mit Kleingerätewerkstatt und Lager, der im Jahr 2001 errichtet wurde, funktioniert hingegen bis heute sehr gut. An diesem Gebäude sollten im Zuge des Umbaus jedoch Sanierungsarbeiten, wie Erneuerung des Anstrichs, vorgenommen werden.
In 2019 wurde eine Konzeptstudie erarbeitet.
Auf dem Betriebshof sollen neue, witterungsgeschützte Abstellflächen für die Fahrzeuge geschaffen werden.
Das Konzept sieht vor, auf dem Betriebshof zwei neue Gebäude zu errichten, eine Kalthalle mittig im Hof sowie ein Büro- und Werkstattgebäude entlang der Gutleutstraße.
Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, das Anwesen Gutleutstr.25/27 sowie die kleinteiligen Garagengebäude im Zentrum des BGL Grundstückes dafür abzubrechen.
Geplant ist ein Umbau in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird das Büro- und
Werkstattgebäude geschaffen, im zweiten folgt dann die neue Kalthalle.
Ein neues Bürogebäude soll entstehen, in dem nicht nur Platz für mehr Büroräume, sondern auch eine neue KFZ-Werkstatt und eine „warme“ Garage für Großfahrzeuge geschaffen werden.
Aufgrund der nahezu kompletten Versiegelung des Areals, sollen die Flachdächer begrünt und zur regenerativen Energiegewinnung genutzt werden.
Büro- und Werkstattgebäude:
Das Bestandsgebäude soll abgebrochen werden. Der neue Bau soll im Sinne einer guten städtebaulichen Ausformung, als straßenbegleitender Bau vorgesehen werden. In der Gestalt soll dieser klar mit dem bereits bestehenden Personal- und Werkstattgebäude eine einheitliche Präsenz bilden.
Das neue Gebäude ist um Stellplatztiefe von der Straße abzurücken, um neue Parkmöglichkeiten, ohne Überkreuzung mit dem Betriebsverkehr, anbieten zu können.
Im Erdgeschoss sind Warmhalle, Werkstatt- und Lagerbereiche anzuordnen.
Die vertikale Erschließung der Büroräume ist am Dreh- und Angelpunkt des Bauhofs anzuordnen. Die Büros sollen auf einer Ebene im Obergeschoss mit optimaler Übersicht über den Hof angeordnet werden. Flachdachflächen sind für Regenwasserrückhaltung und Begrünung vorzusehen.
Kalthalle:
Die neue Fahrzeughalle ist mit den bestehenden Lagergebäuden zu verbinden.
Die neue Durchfahrtlösung soll für eine sichere und einfachere Verkehrsführung sorgen und durch die Schaffung vieler großer Abstellflächen im Trockenen ist das tägliche An- und Abhängen der Anhänger nicht mehr nötig.
Die sichere Verwahrung von für den Folgetag gerichteten Fahrzeugen, ist gewährleistet.
Auf eine optimale Lüftung und viel Tageslicht in der Kalthalle ist zu achten. Die Dachneigung dieser Dächer sind für PV-Montage vorzusehen. Die begrünten Flachdachflächen sollen für Regenwasserrückhaltung und für ein gutes Klima sorgen.
Ziel diese Verfahrens ist die Vergabe der hierzu erforderlichen Objektplanung Gebäude und Innenräume / Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen (§§ 34-36 HOAI) LP 2-9 stufenweise, zunächst LP 2-4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Ausbau Betriebsgelände Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx