Ersetzendes Scannen: Software und Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.05 - 9959/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersetzendes Scannen: Software und Dienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Software zur Digitalisierung von Papierdokumenten, welches BSI TR 03138 (Resiscan) konform ist und zugehörigen Support- und Softwarepflegeleistungen.
Die Leistung umfasst die Beschaffung von Standardsoftware zum ersetzenden Scannen, die in der Bundesverwaltung eingesetzt werden soll. Zusätzlich sind Dienstleistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft, der Systempflege, von Schulungsleistungen und - optional nach gesonderter Beauftragung - Programmierleistungen zur späteren Anpassung der Software zu erbringen.
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert in Höhe von 15.318.000 Euro (netto).
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch viermalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
siehe:
III.1.2)
III.1.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsatz (Mindestanforderung)
Mindestjahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre pro Geschäftsjahr durchschnittlich im Geschäftsbereich "Überlassung von Softwarelizenzen und Wartung/Support" 1.000.000 Euro
UND
im Geschäftsbereich "Unterstützungsleistungen zur Einführung von Software" 750.000 Euro.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eignungsleihe sind die leistungsbezogenen Umsätze für jedes Unternehmen anzugeben. Diese werden addiert.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen Nachweises ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2. Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Industriehaftpflichtversicherung für gesamte Vertragsdauer (inkl. Verlängerungsoptionen) für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 1 Million Euro und eine Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 3 Million Euro (mindestens 1 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 2 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
Nachweis durch Auszug des Versicherungsscheins oder einer Deckungszusage eines Versicherers, für Bewerberin bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
siehe oben
1. Unternehmensdarstellung (Bewertungskriterium, Gewichtungspunkte: 5)
zu folgenden Aspekten (max. 1000 Wörter bzw. max. 3 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken):
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Unternehmensorganisation mit Struktur und Aufbau
- Leistungsspektrum und Kerngeschäft unter Darstellung der auftragsbezogenen Geschäftsbereiche (Lieferung von Softwareprodukten im Bereich "Scannen" und Unterstützungsleistungen bei der Implementierung und Einführung von softwareseitigen Scanlösungen)
- Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, mindestens drei (3) der nachfolgenden Themenbereiche: Organisationshandbuch, Personalressourcenplanungen mittels Prognosen, Personalressourcensteuerungen, Unterstützungsleistungen zur Einführung einer Standardsoftware, Wartungs- und Supportleistungen
Bewertungshorizont:
- Kein Bezug zum Leistungsgegenstand oder keine Darstellung von mindestens drei der Portfolio-Themenbereiche: 0 Punkte
- Bezug zum Leistungsgegenstand ist unter Darstellung von mindestens drei der nebenstehend aufgeführten Themenbereiche dargestellt und sachlich nachvollziehbar: 2 Punkte
2. Beschäftigtenanzahl (Mindestanforderung)
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen von mindestens 30 gefordert.
Bei Bewerbergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eignungsleihe werden die Zahlen aller Unternehmen addiert.
3. Referenzen
3.1 Mindestanforderungen
Mindestens vier (4) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung, die nicht älter als drei (3) Jahre sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ablauf der Teilnahmefrist). Bei der Bewertung der Kriterien müssen mindestens 80 Ergebnispunkte erreicht (=50% der maximal erreichbaren 160 Ergebnispunkte) werden (s. Pkt. 3.2 und 3.3).
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen, Umfang (Stückzahlen bei Softwarelizenzen, Personentage bei Unterstützungsleistungen), Zeitraum der Leistungserbringung sowie Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis: Es sind nur vier (4) geeignete Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
3.2 Zusatzanforderungen (Bewertung, Gewichtungspunkte: 20)
Die eingereichten und zugelassenen Referenzen erfüllen folgende Anforderungen kumulativ:
- mindestens zwei (2) der vier (4) Referenzen sind abgeschlossen
- mindestens eine (1) der vier (4) Referenzen umfasst eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren
- mindestens eine (1) der vier (4) Referenzen umfasst Leistungen zur Einführung einer Software bei einer Behörde
Bewertungshorizont:
0 Punkte: trifft nicht zu
2 Punkte: trifft zu
3.3 umfasste Tätigkeitsbereiche (Bewertung, Gewichtungspunkte: 10 je Tätigkeitsbereich)
- Einführung Scansoftware zum ersetzenden Scannen
- Einführung bei einem zentralen IT-Dienstleister
- Einführung unter Beachtung von Integration in vorhandene Systemlandschaften
- Durchführung von Schulungen für unterschiedliche Adressatenkreisen (Administratoren und Anwender)
- Anpassung Standardsoftware an vorhandene Siegellösungen
- Herbeiführung der Barrierefreiheit der Softwareanwendung
Bewertungshorizont:
- 2 Punkte je Tätigkeitsbereich, der von Referenz(en) umfasst wird. Hinweis: Die Tätigkeitsbereiche können auch durch nur eine Referenz abgedeckt werden.
4. Informationssicherheitsmanagement (Mindestanforderung)
Informationssicherheitsmanagement, z.B. nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Informationssicherheitsmanagement (z. B. ISO/IEC 27001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertige Dokumente in Kopie bei.
(max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken)
5. Umweltmanagement (Bewertung, Gewichtungspunkte: 5)
Nachweis eines Umweltmanagementsystem, z.B. nach ISO 14001 oder gleichwertig für Bewerber bzw. für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Gehen Sie ggf. auf das von Ihnen adaptierte Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001) ein und erläutern Sie dessen Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder vergleichbare Dokumente in Kopie bei
(max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken).
Bewertungshorizont:
- 0 Punkte: Es ist kein Umweltmanagementsystem vorhanden.
- 1 Punkt: Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass (i) ein Umweltmanagmentsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) Prozesse des Umweltmanagmentsystemt bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind ODER (i) ein Umweltmanagmentsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) eine Zertifizierung im Bereich des Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001) in Vorbereitung ist.
- 2 Punkte: Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass (i) ein Umweltmanagmentsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) Prozesse des Umweltmanagmentsystem bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind und (iii) eine Zertifizierung im Bereich des Umweltmanagmentsystem (z. B. ISO 14001) vorhanden ist.
6. Qualitätsmanagement (Bewertung, Gewichtungspunkte: 10)
Beschreiben Sie im Bezug auf den Leistungsgegenstand, wie Sie die Einhaltung und Überwachung einer stetig hohen Qualität Ihrer Leistungsprozesse sicherstellen. Gehen Sie ggf. auf von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001) ein und erläutern Sie deren Art und Umfang sowie die hiervon erfassten Unternehmensbereiche. Legen Sie ggf. die entsprechenden Zertifizierungsurkunden oder gleichwertig Dokumente in Kopie bei (max. 500 Wörter bzw. max. 2 DIN A4-Seiten inkl. Grafiken.)
Bewertungshorizont:
- 0 Punkte: Es ist kein Qualitätsmanagement vorhanden.
- 1 Punkt: Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass (i) ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) Prozesse der Qualitätssicherung bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind ODER i) ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) in Vorbereitung ist.
- 2 Punkte: Die Ausführungen belegen zweifelsfrei, dass (i) ein Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen vorhanden ist und (ii) Prozesse der Qualitätssicherung bei der Abwicklung von Projekten und im Auftragsmanagement integriert sind und (iii) eine Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements (z. B. ISO 9001) vorhanden ist.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Aus Gründen der langen Rollout-Dauer beim ITZBUND, ist die sechsjährige Laufzeit vorzusehen.
Andenfalls würde es zu einer Neuausschreibung und ggfs. zu einem Produktwechsel im laufenden Rollout führen. Hieraus erwachsen erhebliche Folgen und Nachteile für den Bund.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I.
Abrufberechtigt gemäß § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung sind
1. das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Umsetzende Behörde der IT-Maßnahme "E-Scannen" sowie
2. die in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung als Nutzerbehörden.
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesamt für Naturschutz
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesamt für Strahlenschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundesarbeitsgericht
Bundesarchiv
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Bundesausgleichsamt
Bundesfinanzhof
Bundesgerichtshof
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundeskanzleramt
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesnetzagentur
Bundespatentgericht
Bundespolizei
Bundessortenamt
Bundessozialgericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsgericht
Bundeszentralamt für Steuern
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
Deutscher Wetterdienst
Deutsches Patent- und Markenamt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Eisenbahn-Bundesamt
Fernstraßen-Bundesamt
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Informationstechnikzentrum Bund
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kunstverwaltung des Bundes
Luftfahrt-Bundesamt
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Robert Koch-Institut
Statistisches Bundesamt
Umweltbundesamt
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bundespräsidialamt
Bundesrat
Bundesverfassungsgericht
Deutscher Bundestag
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generalzolldirektion
Unabhängiger Kontrollrat
II.
Die Vergabeunterlagen wurden mit Hilfe der Beratungsunternehmen msg GillardonBSM AG, Valora Consulting, IMTB, SopraSteria SE und BWI erstellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.