Qualifizierungssystem SuedLink für die Ausführung naturschutzrechtlicher Massnahmen sowie Ansaat/ Pflegemassnahmen zur Vorbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: VN2022-178
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.transnetbw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://ava.suedlink.com/?s=external&m=register&code=ZAopxo7a
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem SuedLink für die Ausführung naturschutzrechtlicher Massnahmen sowie Ansaat/ Pflegemassnahmen zur Vorbegrünung
Trasse und Umland der Stamm- und Hauptstrecke sowie zugehörige Anlagen des SuedLinks.
Das Projekt SuedLink ist in 6 Abschnitte unterteilt, die wiederum in 15 separat zu genehmigende Planfeststellungsabschnitte unterteilt sind. Jeder Planfeststellungsabschnitt ist in verschiedene Baulose unterteilt. Das Qualifizierungssystem gilt nur für die Abschnitte der TransnetBW SuedLink GmbH & Co. KG des SuedLink Projekts.
Im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb dieses Erdkabelvorhabens lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft nicht in Gänze vermeiden. Um diese Auswirkungen auf die Funktionen des Naturhaushaltes zu kompensieren, sind entsprechende Maßnahmen zur Minimierung oder Vermeidung bzw. zum Ausgleich umzusetzen.
Für jeden der eingangs genannten Planfeststellungsabschnitte ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Landschaftsbaumaßnahmen mit dem Ziel der Herstellung verschiedener Habitate durchzuführen über einen längeren Zeitraum zu erhalten.
Neben artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen, die zeitlich vorgelagert zum Bau des Vorhabens fertigzustellen sind (sogenannte Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen), werden u. U. auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, deren Umsetzung während oder nach dem Bau der Leitungstrasse erfolgen.
Hierbei sind neben der Anpassung der Bewirtschaftung von Nutzflächen, der Installation von künstlichen Habitat Elementen, wie Nistkästen, Totholzhaufen, Sandlinsen, Pflanzarbeiten durchzuführen (Herstellung und Entwicklung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Sträuchern oder auch ganzer Aufforstungsflächen), Gewässerstrukturen anzulegen, oder auch komplex strukturierter Maßnahmenflächen herzustellen. Für diese sind ggf. Maßnahmenflächen unter Nutzung von schwerem Baugerät zu modellieren, Gehölze zu pflanzen sowie weitere Strukturen durch Ansaat spezieller Saatmischungen und deren Pflege herzustellen, Gewässer herzustellen oder zu renaturieren.
Diese Verfahrensbeschreibung ist Bestandteil der Unterlagen, die den interessierten Firmen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt werden. Sie konkretisiert die in der Bekanntmachung zum Prüfsystem enthaltenen Informationen über das Qualifizierungssystem und hierbei insbesondere den Ablauf der Qualifizierung einschließlich der Informationen zur Bewertung. Für die Bearbeitung der Qualifizierungsanträge wird keine Vergütung gewährt.
Action no 2. l 0-0017-DE-S-M-16/INEA/CEF/ENER/M2016/1289668
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen hinsichtlich technischer Ausstattung sowie technisch/ beruflicher und wirtschaftlicher Eignung sind der Verfahresnbeschreibung und deren Anlagen zu entnhemen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Moglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Ruge und einem Nachprufungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprufungsantrag ist gem. § 1 60 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulassig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten VerstoB gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprufungsantrags erkannt und gegenuber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerugt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberuhrt, 2. VerstoBe gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spatestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenuber dem Auftraggeber gerugt werden, 3. VerstoBe gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spatestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenuber dem Auftraggeber gerugt werden, 4. mehr als 1 5 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Ruge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen: - Ein Vertrag darf erst 1 5 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkurzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 1 34 Abs. 2 GWB). - Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprufungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den offentlichen Auftraggeber Ober den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht spater als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht warden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veroffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union(§ 135 Abs. 2GWB).