Transportbehälter Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.14 - 9992/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transportbehälter Notebooks
Rahmenvereinbarung über Transportbehälter Notebooks
Notebook Schutzhülle/Sleeve und Notebook Tasche
Los 1:
- Notebook Schutzhülle/Sleeve 12-12,9 Zoll: 1.495 Stück
- Notebook Schutzhülle/Sleeve 13-13,9 Zoll: 1.928 Stück
- Notebook Schutzhülle/Sleeve 14-14,9 Zoll: 4.920 Stück
- Notebook Schutzhülle/Sleeve 15-15,9 Zoll: 3.510 Stück
- Notebook Schutzhülle/Sleeve 16-17,3 Zoll: 778 Stück
- Notebook Tasche ohne Druckerfach 12-17,3 Zoll: 22.458 Stück
- Notebook Tasche mit Druckerfach 12-17,3 Zoll: 22.458 Stück
Geschätztes Höchstvolumen: 3.085.292,80 EUR.
Zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr.
Notebook Business Rucksack und Notebook Rollkoffer/Trolley
Los 2:
- Notebook Business Rucksack 12-17,3 Zoll: 20.618 Stück
- Notebook Rollkoffer/Trolley 12-17,3 Zoll: 7.624 Stück
Geschätztes Höchstvolumen: 2.837.890,00 EUR
Zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie folgenden Nachweis mit dem Angebot vor:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte ein gültiges Zertifikat nach ISO 14001, oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems mit dem
Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer
unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein. Gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
Los 1:
• 1 Stück Notebook Schutzhülle/Sleeve
• 1 Stück Notebook Tasche mit Druckerfach
Los 2:
• 1 Stück Notebook Business Rucksack
• 1 Stück Notebook Rollkoffer/Trolley
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.