Betriebsführung Wasserversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/82 Zaberfeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zaberfeld
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zaberfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Wasserversorgungsanlagen
Technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der
Gemeinde Zaberfeld sowie dem Zweckverband "Obere Zabergäugruppe" mit Verlängerungsoption.
Gegenstand der Vergabe ist die vierjährige technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Zaberfeld sowie der Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbandes "Zabergäugruppe" im Auftrag der Gemeinde Zaberfeld mit zweimaliger Verlängerungsoption.
Dies betrifft im Einzelnen folgende Leistungen:
- Technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen
- Beschaffung von Dienst-, Liefer und Baumaßnamen im Namen und auf Rechnung der Gemeinde
- Übernahme der Personen und Sicherstellung des Personalkörpers
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2023 in Kraft. Er kann beidseitig erstmals unter Einhaltung einer Frist von einem halben Jahr zum 31.10.2026 von jedem Vertragspartner zum 31.03.2027 gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgemäß gekündigt, so verlängert er sich zunächst um vier Jahre zum 31.03.2031. Wird er dann unter Einhal-tung einer Frist von einem halben Jahr zum 31.10.2030 nicht zum 31.03.2031 gekündigt, endet die Vertragslaufzeit zum 31.03.2035.
Die Auftraggeberin behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB.
2. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Die Auftraggeberin berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die Erklärungen abzugeben.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
1. Nachweis Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nicht älter als 6 Monate seit Datum der EU-Bekanntmachung) für den Bewerber/Bieter und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmen, soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
5. Gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags noch nicht abgelaufen oder zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate).
6. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die Leistungsphase mit den folgenden Mindesthöhen:
- für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall und einer Absicherung von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr.
Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
7. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der Durchführung von technischer Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen über mindestens der letzten drei Geschäftsjahre.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
1. Erklärung zu Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über die Ausführung von Betriebsführungen von kommunalen Wasserversorgungsanagen (Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraums sowie der öffentlichen Auftraggeberin vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar ist).
2. Erklärung zu mindestens zwei aktuellen und gleichwertige Referenzen in Form einer ausführlichen und aussagekräftigen Darstellung. Zur Absicherung der Kompetenz des Bewerbers wird als Mindestanforderung gefordert, dass der Bewerber mindestens zwei Referenzprojekte darstellt, bei denen die technische Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen mit mindestens 1.000 Hausanschlüssen vorgenommen wird. Soweit Bewerber keine derartige Referenz im Bereich der technischen Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung.
4. Erklärung über die Anzahl und Qualität der Mitarbeiter, die für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
Die Formularsammlung ist zu verwenden.
Erklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor-gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen.
2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden.
5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME64MZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx