Rahmenvertrag zur Lieferung und Pflege eines Kompensationsflächenkataster sowie ergänzenden Anpassungs-/ Weiterentwicklungsleistungen für die WSV Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung und Pflege eines Kompensationsflächenkataster sowie ergänzenden Anpassungs-/ Weiterentwicklungsleistungen für die WSV
Rahmenvertrag zur Lieferung und Pflege eines Kompensationsflächenkataster sowie ergänzenden Anpassungs-/ Weiterentwicklungsleistungen für die WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes).
Rahmenvertrag zur Lieferung und Pflege eines Kompensationsflächenkataster sowie ergänzenden Anpassungs-/Weiterentwicklungsleistungen für die WSV (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes).
Ziel der Ausschreibung ist es, mit einem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag abzuschließen. Über Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden beim Auftragnehmer die Bereitstellung einer Software-Lösung (im Folgenden "Fachverfahren" genannt), die die Anforderungen des Lastenheftes erfüllt, und die Erbringung weiterer mit dem Fachverfahren zusammenhängender Leistungen beauftragt. Dem Bedarfsträger muss es mit dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Fachverfahren möglich sein, die gesetzlichen Regelungen aus Kapitel 2.3 der Leistungsbeschreibung umzusetzen und insbesondere
• rechtliche Rahmenbedingungen für den gesetzlichen Nachweis- und Meldepflicht einzuhalten,
• Kompensationsmaßnahmen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verwalten,
• Informationen einzusehen und zu visualisieren,
• potenzielle Ausgleichs- und Ersatzflächen zu bewerten.
Das Fachverfahren wird von Mitarbeitenden des Bedarfsträgers und von externen Fachbüros genutzt werden. Die Einsicht und Visualisierung von Kompensationsflächen soll auch für Planfeststellungsbehörden und ggf. weitere relevante Fachbehörden möglich sein. Dafür wird ein anzustimmendes Berechtigungskonzept benötigt.
Das geforderte Fachverfahren löst kein bestehendes ab. Nach der Abnahme wird es vom ITZBund betrieben. Die geplante Nutzungsdauer ist nicht begrenzt. Während der Nutzung ist davon auszugehen, dass sich benachbarte Systeme weiterentwickeln. Das Fachverfahren muss dann ggfs. an diese Änderungen angepasst werden. Die Pflege des Systems ist Bestandteil der Ausschreibung.
s. weitere Informationen Leistungsbeschreibung nebst weiterer Anlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EA 1:
Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2:
Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3:
Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4:
Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage "Anschreiben und Bietererklärung", weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6:
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 7:
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mind. 300.000 EUR (netto) erwirtschaftet hat. Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte entsprechend des Kapitel 4 "Anforderungsbeschreibung" der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht. Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor. Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 8:
Der Bieter verpflichtet sich und gibt die Erklärung ab,, die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden, durch eine Versicherung abzudecken, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung (z.B. Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung) aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Diese Versicherung ist vom Auftragnehmer über die Laufzeit des Vertrages bis zum Ablauf der Frist zur Sachmängelhaftung aus allen Einzelaufträgen aufrecht zu erhalten.
EA 9:
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet.
Bei Bietergemeinschaften und/oder bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden und für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden.
Die Unternehmensdarstellung muss es dem Auftraggeber ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen und ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist.
Die Darstellung ist auf zwei DIN A4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 10:
Das Unternehmen hat in der Anlage "Unternehmensreferenzen" geeignete Projektreferenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen Informationstechnik und Geomatik geben, eingereicht. Gefordert werden vergleichbare Referenzprojekte, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Aus den folgenden Bereichen:
a) Konzeption, Entwicklung und Implementierung von IT-Systemen
b) Customizing und Weiterentwicklung von Standardsoftware
c) Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Geodaten und mit Geoinformationssystemen sind Referenzen nachzuweisen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen:
- Jede/Jeder der oben genannten Bereiche muss durch mind. eine Referenz aus den letzten drei Geschäftsjahren abgedeckt sein.
- Es dürfen insgesamt maximal 3 Referenzen zur Abdeckung aller Anforderungen des Kriteriums angegeben werden. Es ist dabei möglich, durch einzelne Referenzen mehrere oder auch alle Bereiche abzudecken.
- Die geforderten Referenzen müssen auch durch Referenzen von Unterauftragnehmern nachgewiesen werden, sofern diese für die spätere Leistungserbringung in diesem Bereich vorgesehen sind.
Zu a) Das oder die Referenzprojekt(e) im Bereich "Konzeption, Entwicklung und Implementierung von IT-Systemen" muss/müssen mind. zwei standardisierte Schnittstellen zu mehreren Kommunikationspartnern aufweisen und die Implementierung muss innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahre abgeschlossen und das System in die produktive Nutzung überführt worden sein.
Zu b) Das oder die Referenzprojekt(e) im Bereich "Customizing und Weiterentwicklung von Standardsoftware" muss/müssen mindestens eine der folgenden Arbeiten umfasst haben, um die Software an Kundenwünsche anzupassen:
o Konfiguration wesentlicher Parameter und Erstellung einer individuellen Ablaufumgebung der Software
o Erstellung oder Änderung und Einbindung von Programmmodulen in die Software
o Anpassung der Software durch Programmänderung (individuelle Softwareentwicklung)
Customizing und Weiterentwicklung der Standardsoftware muss innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahre abgeschlossen und das System in die produktive Nutzung überführt worden sein.
Zu c) In dem oder den Referenzprojekt(en) im Bereich "Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit Geodaten und mit Geoinformationssystemen" muss/müssen eine oder mehrere der folgenden Anforderungen umgesetzt worden sein:
o Erstellung oder Konfiguration von Geodatenschnittstellen die die Standards des Open Geospatial Consortium implementieren (OGC-konform); mindestens ein WMS-Dienst muss enthalten sein
o Verwaltung von Geodaten in spezialisierten Datenbankmanagementsystemen (DBMS)
Die Umsetzung der Anforderungen muss innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahre abgeschlossen und das System in die produktive Nutzung überführt worden sein.
EA 11:
Der Bieter hat in der Anlage "Umsätze und Mitarbeiteranzahl" nachgewiesen, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Gesamtanzahl an eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeitern, die für die Leistungserbringung entsprechend der Vorgaben in der Anlage "Leistungsbeschreibung" besonders qualifiziert sind, mindestens 10 Mitarbeiter verfügt, um die Leistungserbringung über die komplette Vertragsdauer ordnungsgemäß sicherzustellen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft wurde die o.g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter für die letzten drei Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft angegeben.
Im Fall der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe wurde die o.g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter für die letzten drei Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.