Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla Referenznummer der Bekanntmachung: 31 2-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla
Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2026
Heidelberg
Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage "Schaedla" auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg, 69124 Heidelberg.
Die Betreuung der Anlage umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine 95% Verfügbarkeit der Sanierungsanlage zu gewährleisten. Hierzu zählen auch alle Maßnahmen, um die Anlage bei Minustemperaturen betriebsbereit zu halten (Beheizung des Anlagencontainers, Frostsicherung der oberirdischen Verrohrung im Bereich der Anlage).
Als Sanierungsanlage sind alle technischen Einrichtungen zu verstehen, die zur Entnahme, Abreinigung und Wiedereinleitung genutzt werden. Neben dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage umfasst der Auftrag auch die Wartung der Brunnenpumpen und der Entnahme- und Infiltrationsbrunnen.
Das Leistungsverzeichnis enthält einige Bedarfspositionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen.
Außerdem wird das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB geprüft. Mit Unterzeichnung des Angebots werden dafür Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen abgegeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über den Bau und Betrieb von Grundwasseraufbereitungsanlagen vorzulegen. Der Nachweis erfolgt mittels einer selbst erstellten Referenzliste, in die entsprechende Aufträge aus den (höchstens) letzten fünf Jahren mit Anlagenname, Leistungszeit und Benennung eines Ansprechpartners für Rückfragen aufzunehmen sind. Von den gebauten bzw. betriebenen Anlagen müssen mindestens zwei für die Entfernung der leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW) mittels Wasseraktivkohlefilter ausgelegt sein.
Der Auftragnehmer muss die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, angeben. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Kräfte dem Unternehmen angehören oder nicht.
Erforderlich ist mindestens der Einsatz von
- 1 Dipl.-Ingenieur (FH/TU; Verfahrenstechnik oder chemische Technik);
- 1 Anlagenbauer oder 1 Anlageninstallateur oder 1 Rohrleitungsbauer;
- 1 Elektriker
Mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks wird eine Eigenerklärung dahingehend abgegeben, dass entsprechendes Personal im Auftragsfall zur Verfügung steht. Spätestens auf Anforderung ist das Personal vom Bestbieter zu benennen. Vorbehalten bleibt die Anforderung von Nachweisen über die Qualifikation des Personals, insbesondere zu Schulungen/Lehrgängen zum PE-Schweißen im Rohrleitungsbau.
- Referenzen (s.o.)
- technische Fachkräfte (s.o.)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Angebotsabgabe ist ein Ortstermin zur Besichtigung der Anlage wahrzunehmen. Der Ortstermin erfolgt zusammen mit dem begleitenden Fachgutachter (MUP). Terminabsprachen erfolgen über den Fachgutachter. Angebote, die ohne vorangegangenen Ortstermin abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Details zur Terminvereinbarung können Ziffer 5 der Angebotsaufforderung entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de