Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Provisorium Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esg-guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Provisorium Sanitär
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Baumaßnahme am Evangelisch Stiftischen Gymnasium in Gütersloh (hier: Provisorium Containeranlage). Es werden ca. 500 Container als Schulcontainer aufgestellt (Interimslösung) um die Schüler, während der Baumaßnahmen in den Hauptgebäuden, unterbringen zu können.
Es sind folgende Anlagenteile zu installieren: Erdverlegte Leitungen; Schmutzwasserleitungen; Trinkwasserleitungen; Dämmung und Elektrische Begleitheizung
Gütersloh, DE
Umfang der Bauleistung sind die Lieferung und die Montage von Rohrleitungen und Dämmschichten für Trinkwasser und Schmutzwasserleitungen und eine Rohrbegleitheizung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evangelisch Stiftisches Gymnasium - Provisorium Sanitär
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.