Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Riegel
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-riegel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Vergabe Ingenieurleistung "Erschließungsplanung Breite III"
Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen eins bis neun mehrerer Bereiche der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) sowie der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI; Anlage 13 HOAI) inkl. der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung der Leistungsphase 8 sowie der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung und die koordinierte Leitungsplanung. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen gefordert:
• Straßen und Wege
• Wasserversorgung
• Grauwasserkreislauf
• Pflegewasserkreislauf
• Entwässerung Niederschlagswasser und Bewirtschaftung Niederschlagswasserkreisläufe
• Entwässerung Schmutzwasser
• Lärmschutzanlagen
Im Rahmen der Erschließungsplanung zu Breite III ist eine Integration vorliegenden Konzepte zu gewährleisten. Zudem ist eine reibungslose und konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren am Projekt beteiligten Büros erforderlich, um die anspruchsvollen Zielsetzungen des Projekts Breite III kooperativ, zielführend und effizient umsetzen zu können.
Die Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Fachbereichen im Rahmen der Erschließungsplanung ist keine gesondert honorierte Teilleistung. Die Berücksichtigung der Schnittstellen ist in die Festsetzung der jeweils von Bieter bzw. Bietergemeinschaft angegebenen Honorarparameter einzukalkulieren.
Abschließend obliegt dem Auftragnehmer die koordinierte Leitungsplanung. Dafür ist keine eigene Honorierung vorgesehen. Ebenso wie die Berücksichtigung der Schnittstellen in der allgemeinen Erschließungsplanung ist diese Leistung in der Festsetzung der jeweils angemessenen Honorarzone sowie des Honorarsatzes einzukalkulieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die zu erbringende Leistung im Rahmen der Erschließungsplanung im Bereich der Nahwärmeleitungen umfasst die Grundleistungen der Leistungsphase zwei im Bereich der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI; Anlage 12 HOAI) inkl. der Integration weiterer Fachbereiche in die Erschließungsplanung.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Zum ursprünglich veröffentlichten Leistungsbild (vgl. II.2.4 dieser Veröffentlichung) wurde zusätzlich die Ingenieurleistung für die Nahwärmeleitungen nach § 43 HAOI, Leistungsphasen 2 als Teil der Erschließungsplanung des Baugebiets Breite III in Riegel am Kaiserstuhl beauftragt.
Eine Erweiterung des ursprünglich beauftragten Leistungsbildes wurde notwendig, da sich aus dem Ergebnis der Konzeptionierung der Erschließungsplanung und der Projektentwicklung die Notwendigkeit der Leitungsplanung für die Nahwärmeleitungen ergeben hat und diese in dem ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten war. Die Beauftragung eines Drittunternehmens nach erneuter Ausschreibung ist mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden, zudem würden sich wegen eines erheblichen Koordinationsaufwands Schwierigkeiten in technischer und zeitlicher Hinsicht für die Gesamtumsetzung der Erschließungsplanung ergeben.