Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/215
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Rahmenverträge für die Beschaffung von Druckern und Kopierern sowie die Implementierung eines Firewall-Systems.
Drucker
Schulverwaltung Schul-IT Matthiasstr. 37 48431 Rheine
Mindestabnahme Drucker: 16
Maximalabnahme Drucker: 130
Kopierer
48431 Rheine
Maximalabnahme Kopierer: 45
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Heinrich Wietholt GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velen
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46342
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wietholt.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TA Triumph-Adler Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYW7KK1QWR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.