MI023 - Betrieb Wasserversorgung Flughafen Niamey, Niger Referenznummer der Bekanntmachung: MI023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MI023 - Betrieb Wasserversorgung Flughafen Niamey, Niger
Betrieb, Instandhaltung und Störungsbeseitigung einer Wasserversorgungsanlage mit Leichtbauhalle sowie des Wasserversorgungs- und Abwassernetzes am Internationalen Flughafen Diori Hamani in Niamey, Republik Niger von technischen Anlagen und Einrichtungen der Kostengruppe 300, 400 und 500 (gemäß DIN 276)
Internationaler Flughafen Diori Hamani in Niamey, Republik Niger
Betrieb, Instandhaltung und Störungsbeseitigung einer Wasserversorgungsanlage mit Leichtbauhalle sowie des Wasserversorgungs- und Abwassernetzes am Internationalen Flughafen Diori Hamani in Niamey, Republik Niger von technischen Anlagen und Einrichtungen der Kostengruppe 300, 400 und 500 (gemäß DIN 276)
Insgesamt 3 Verlängerungen (á 1 Jahr) möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung gem. Ziffern 8.3 und 8.4 des Vertragsentwurfs
- Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Personal
- Eigenerklärung Referenzen:
Nachweis der Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens zwei vergleichbare Referen-zobjekte, unter Angabe der Anschrift des Referenzobjektes sowie unter An-gabe des Auftraggebers (Firma, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Homepage) zu der entsprechenden Referenz, nachzuweisen. Des Weiteren sind zu den Referenzobjekten das Raumvolumen, das Auf-tragsvolumen sowie das Datum des Vertragsschlusses anzugeben.
Vergleichbare Referenzobjekte definieren sich wie folgt:
- Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um eine Wasserversor-gungsanlage.
- Der Vertragsschluss zu dem Referenzobjekt erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre
- Das Auftragsvolumen des Referenzobjektes entspricht mindestens dem hier zu erwartenden Auftragswert.
- Eines der beiden Referenzobjekte wurde außerhalb Europas realisiert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit