Dienst- und Schutzkleidung im Mietservice (Lieferung, Reinigung, Pflege) für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienst- und Schutzkleidung im Mietservice (Lieferung, Reinigung, Pflege) für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren
Die Stadt Hattingen beabsichtigt für einen Zeitraum von drei Jahren, Dienst- und Schutzkleidung im Mietservice (Lieferung, Reinigung, Pflege) zu vergeben.
Dieses beinhaltet das Bereitstellen, Abholen, Instandsetzen und fachgerechte Waschen der Kleidung von einem Auftragnehmer sowie das Einsortieren beim Auftraggeber in ebenfalls bereitzustellenden Schränken.
Sadt Hattingen, Fachbereich Stadtbetriebe und Tiefbau Engelbertstraße 3-5 45525 Hattingen
Die Stadt Hattingen beabsichtigt für einen Zeitraum von drei Jahren, Dienst- und Schutzkleidung im Mietservice (Lieferung, Reinigung, Pflege) zu vergeben.
Dieses beinhaltet das Bereitstellen, Abholen, Instandsetzen und fachgerechte Waschen der Kleidung von einem Auftragnehmer sowie das Einsortieren beim Auftraggeber in ebenfalls bereitzustellenden Schränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDDC4Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.