Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 24743 II 22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neresheim
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neresheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Neresheim - Technische Beratungs- und Planungsleistungen
Zielsetzung dieser Ausschreibung ist die Erteilung eines Auftrags über die erforderlichen technischen Beratungs- und Planungsleistungen zur Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur zum Aufbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den unterversorgten Gebieten (hier sog. "graue NGA-Flecken") der Stadt Neresheim (nachfolgend: "Auftraggeber") im Ostalbkreis. Neresheim umfasst die sechs Stadtteile Neresheim als Kernstadt, Dorfmerkingen, Elchingen auf dem Härtsfeld, Kösingen, Ohmenheim und Schweindorf. Eine Erweiterung des Auftrags um die sog. "dunkelgrauen Flecken" (ca. 138 Adressen), die derzeit mit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt sind und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, wird als Option ausgeschrieben (s. Leistungsbeschreibung Ziff. III. 2 b)). Es sollen Planungsleistungen erbracht werden, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten unter Mitwirkung des Bieters ausgeschrieben und von diesem überwacht und dokumentiert werden. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" in Anlehnung an HOAI 2021, §§ 41ff. i.V. mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und Besonderer Leistungen.
Es sollen die Positionen 1 - 12 gemäß Leistungsbild (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Positionen 1 - 4 (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gemäß Leistungsbild. Nach Bewilligung der Fördermittel in vorläufiger Höhe schließen sich die weiteren Leistungspositionen 4 - 12 nach Bedarf an.
Neresheim
In Neresheim wurden bereits sog. "weiße NGA-Flecken" (Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s) gefördert ausgebaut. Bei der Ausschreibung der Planung ging das Büro GEO DATA aus Westhausen als Sieger hervor. Nach Abschluss des Ausbaus der sog. weißen Flecken wird das Glasfasernetz anschließend die Netcom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen betreiben. Diese soll auch Betreiber dieses grauen NGA-Netzes werden. Dies steht noch unter Vorbehalt der finalen Genehmigung durch den für Baden-Württemberg zuständigen Projetträger Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
Die Durchführung des nun auszuschreibenden Projekts zum Ausbau der grauen NGA-Flecken erfolgt ebenfalls in Form eines Betreibermodells gem. Ziff. 7. der Förderrichtlinie des Bundes "Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021. Zur Klärung grundsätzlicher Fragestellungen sowie zur besseren Koordinierung des Breitbandausbaus im Ostalbkreis wird neben der Stadt Neresheim auch das Breitbandkompetenzzentrum Ostalbkreis eng in das Projekt und die damit einhergehenden erforderlichen Abstimmungen eingebunden. Die Stadt Neresheim ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm).
Der Auftraggeber hat am 19.07.2022 Fördermittel aus dem Programm des Bundes zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt und in vorläufiger Höhe am 16.09.2022 bewilligt erhalten. Daneben hat der Auftraggeber am 07.10.2022 einen Fördermittelantrag im Rahmen des Mitfinanzierungsprogramms des Landes Baden-Württemberg zum Bundesförderprogramm gestellt.
Für die Stellung der Förderanträge hat der Auftraggeber das Büro GEO DATA GmbH aus Westhausen als technischen Berater beauftragt.
Mit diesem Verfahren sollen die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag um die sog. "dunkelgrauen Flecken" zu erweitern, die über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, soweit die Finanzierbarkeit sichergestellt ist und die Förderfähigkeit dieser Adressen von den Fördergebern anerkannt worden ist. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer hierzu ein weiteres Markterkundungsverfahren durchführen. Nach dem im Vorfeld dieser Ausschreibung durchgeführten Markterkundungsverfahren liegen ca. 138 dunkelgraue Flecken im Projektgebiet. Damit die Planungsleistung "aus einer Hand" erbracht wird und der Auftrag auch zeitnah nach Änderung der Aufgreifschwellen ab dem 01.01.2023 erteilt werden kann, sollen die Bieter daher bereits jetzt als Option die Beratungs- und Planungsleistungen für die sog. "dunkelgrauen" Flecken mit anbieten (s. Ziff. III.2b) der Leistungsbeschreibung).
Der Auftraggeber hat im Rahmen der durchgeführten Markterkundung Adressen im Projektgebiet ermittelt, die mit derzeit mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (im Up- und Download) versorgt werden und daher nach der FörderRiL Gigabit derzeit nicht, jedoch ab dem 01.01.2023 förderfähig sind (sog. "dunkelgraue Flecken"). Vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der "dunkelgrauen Flecken" sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung auch der "dunkelgrauen Flecken" und der erfolgreichen Vergabe von Bauleistungen will der Auftraggeber den Auftragnehmer auch insoweit mit der Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen gemäß des Leistungsbildes (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) beauftragen. Die Bieter werden daher aufgefordert, für die mit der Vergabeunterlage mitgeteilten "dunkelgrauen Flecken" im Angebot bereits als Eventualposition zu jeder Position im Leistungsbild (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) eine Honorarangabe zu machen. Die Erweiterung um die förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" soll als Option im Beratungs- und Planervertrag (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart werden, die vom Auftraggeber innerhalb einer zu vereinbarenden Frist (mindestens 12 Monate nach Auftragserteilung) ausgeübt werden kann. Die Option erstreckt sich zunächst auf die im vorangegangenen Markterkundungsverfahren ermittelten "dunkelgrauen Flecken", die Gegenstand dieser Ausschreibungsunterlage sind. Sofern ein weiteres Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen "dunkelgrauen Flecken" durchgeführt werden muss, erfolgt erforderlichenfalls eine Anpassung des Ausbaugebiets. Näheres kann erst vereinbart werden, wenn die neue Förderrichtlinie des Bundes vorliegt. Mit dem anzubietenden Honorar sind jedoch Adressmehrungen von bis zu 5 % im Vergleich zu den ausgeschriebenen Adressen abgegolten.
Hinweis: Bei der Angabe zur Laufzeit handelt es sich um eine Pflichtangabe. Der angegebene Wert ist nicht verbindlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen") (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/ eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung)
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatz-zahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) sowie Sach- und Vermögensschäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Personenschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) für Sach- und Vermögensschäden zu umfassen.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Es sind drei geeignete Referenzen anzugeben; mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen zum Zwecke der Errichtung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes, um dieses an den bereits ausgewählten Netzbetreiber zu verpachten (§ 103 Abs. 1, Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV).
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über das
Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich unter http://ted.europa.eu und
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPR8J8 bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKP64JY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Auftraggeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/