Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 224-645560)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme

Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die umfassende Unterstützung der NRW.BANK im Zuschusskontext

a. bei der Konzeption und Steuerung neuer Förderprogramme (Schwerpunkt 1 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung) und

b. bei der Antragsbearbeitung und Antragsberatung im Rahmen von Förderprogrammen (Schwerpunkt 2 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung).

Hierbei erwartet die NRW.BANK innerhalb des vorgebebenen Rechtsrahmens - insbesondere den vorgegebenen Programm- und Bearbeitungsrichtlinien sowie den einschlägigen landeshaushaltsrechtlichen Vorgaben (u. a. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO NRW) - weitestmögliche Eigenständigkeit in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht. Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Hoheitliche Handlungen sowie die außenwirksame Ausübung von verwaltungsverfahrensrechtlichen Ermessensentscheidungen bzw. Letztentscheidungsbefugnissen bleiben ausschließlich der NRW.BANK vorbehalten.

Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus der

a. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK

b. Anlage 02: Leistungsbeschreibung

c. Anlage 14: Projektmanagementkonzept

d. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept und der

e. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 224-645560

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verkürzung der Angebotsfrist wegen Dringlichkeit
Anstatt:
Tag: 22/12/2022
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 08/12/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verkürzung der Angebotsfrist wegen Dringlichkeit
Anstatt:
muss es heißen:

IX. Verkürzung der Angebotsfrist wegen Dringlichkeit auf den 8. Dezember 2022, 12:00 Uhr

Bund und Länder haben sich auf wichtige Entlastungen u. a. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeinigt.

Vgl. hierzu die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/beratungen-bund-laender-2139216:

"Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Präsidenten auf die Ukraine sorgt weltweit weiter für großes Leid. Die globalen Auswirkungen des Krieges stellen auch Deutschland vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten sind eine wachsende Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.

Bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Lage stehen Bund und Länder eng zusammen. Gemeinsam arbeiten sie daran, die Energieversorgung sicherzustellen und Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, die stark steigenden Energiekosten bezahlbar zu halten. Gemeinsam sorgen sie dafür, Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und Einrichtungen zu entlasten. Und gemeinsam arbeiten sie daran, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.

Der Bund hat drei umfangreiche Entlastungspakete und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm auf den Weg gebracht. Die Länder haben darüber hinaus eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.

[...] Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Bund erklärt seine Bereitschaft, für eine solche Härtefallregelung für KMU über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung

für KMU über die Länder erfolgt. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister, bis zum 1.Dezember 2022 einen Vorschlag für eine solche Härtefallregelung vorzulegen. [...]"

Die NRW.BANK hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten (§ 3 Abs. 1 S. 1 NRW.BANK G).

Die für die Durchführung der Härtefallregelung in Nordrhein-Westfalen benötigten Ressourcen und Kapazitäten müssen im Falle der kurzfristigen Betrauung der NRW.BANK schnellstmöglich aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung bereitstehen. Das macht die Einhaltung einer längeren Angebotsfrist unmöglich im Sinne von § 15 Abs. 3 VgV.

Abschnitt Nummer: IV.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschleunigtes offenes Verfahren
Anstatt:

Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren

muss es heißen:

Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren

Begründung: Siehe Ziff. VI.3) IX

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich