Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 526-003917-00-101-79520
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 224-645560)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung von Förderanträgen zu Zuschüssen oder Billigkeitsleistungen des Landes sowie weiterer ergänzender Hilfsprogramme
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die umfassende Unterstützung der NRW.BANK im Zuschusskontext
a. bei der Konzeption und Steuerung neuer Förderprogramme (Schwerpunkt 1 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung) und
b. bei der Antragsbearbeitung und Antragsberatung im Rahmen von Förderprogrammen (Schwerpunkt 2 der Anlage 02 Leistungsbeschreibung).
Hierbei erwartet die NRW.BANK innerhalb des vorgebebenen Rechtsrahmens - insbesondere den vorgegebenen Programm- und Bearbeitungsrichtlinien sowie den einschlägigen landeshaushaltsrechtlichen Vorgaben (u. a. den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO NRW) - weitestmögliche Eigenständigkeit in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht. Die Auftragnehmerin hat die von ihr eingesetzten Arbeitskräfte insbesondere selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Hoheitliche Handlungen sowie die außenwirksame Ausübung von verwaltungsverfahrensrechtlichen Ermessensentscheidungen bzw. Letztentscheidungsbefugnissen bleiben ausschließlich der NRW.BANK vorbehalten.
Im Einzelnen ergeben sich die Art und der Umfang der zu vergebenden Leistungen aus der
a. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
b. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
c. Anlage 14: Projektmanagementkonzept
d. Anlage 15: Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept und der
e. Anlage 16: Konzept über die Erfahrung des Teams der Auftragnehmerin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
IX. Verkürzung der Angebotsfrist wegen Dringlichkeit auf den 8. Dezember 2022, 12:00 Uhr
Bund und Länder haben sich auf wichtige Entlastungen u. a. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeinigt.
Vgl. hierzu die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/beratungen-bund-laender-2139216:
"Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Präsidenten auf die Ukraine sorgt weltweit weiter für großes Leid. Die globalen Auswirkungen des Krieges stellen auch Deutschland vor enorme Herausforderungen. Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten sind eine wachsende Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft.
Bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Lage stehen Bund und Länder eng zusammen. Gemeinsam arbeiten sie daran, die Energieversorgung sicherzustellen und Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, die stark steigenden Energiekosten bezahlbar zu halten. Gemeinsam sorgen sie dafür, Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen und Einrichtungen zu entlasten. Und gemeinsam arbeiten sie daran, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.
Der Bund hat drei umfangreiche Entlastungspakete und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm auf den Weg gebracht. Die Länder haben darüber hinaus eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt.
[...] Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Bund erklärt seine Bereitschaft, für eine solche Härtefallregelung für KMU über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung
für KMU über die Länder erfolgt. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister, bis zum 1.Dezember 2022 einen Vorschlag für eine solche Härtefallregelung vorzulegen. [...]"
Die NRW.BANK hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten (§ 3 Abs. 1 S. 1 NRW.BANK G).
Die für die Durchführung der Härtefallregelung in Nordrhein-Westfalen benötigten Ressourcen und Kapazitäten müssen im Falle der kurzfristigen Betrauung der NRW.BANK schnellstmöglich aus der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung bereitstehen. Das macht die Einhaltung einer längeren Angebotsfrist unmöglich im Sinne von § 15 Abs. 3 VgV.
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren
Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren
Begründung: Siehe Ziff. VI.3) IX