IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2038
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
Vergabe zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter anderem dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich geeignete IT-Fachverfahren zur Verfügung zu stellen.
Über das IT-Verfahren "LAP" werden jährlich ca. 50.000 Einzelprüfungen im Rahmen der Ersten und der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung für angehende Lehrkräfte organisiert und abgewickelt. Dafür stehen den Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes innerhalb von LAP 120 Dialogmasken und mehr als 150 Auswertungsreports zur Verfügung.
Das System ist bereits über 15 Jahre alt und soll mittelfristig durch ein neu zu entwickelndes Gesamtverfahren für die Lehrkräfteausbildung abgelöst werden.
Bis zur Produktivsetzung des neuen Systems muss LAP weiter nutzbar bleiben.
Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Beauftragung eines Dienstleisters für
- Pflege/Wartung
- Support/techn. Consulting
- Weiterentwicklungen
des jetzigen LAP-Systems mit dem Ziel, die erforderlichen Funktionen bis zur Einstellung des Verfahrens aufrecht zu erhalten.
Vorzunehmende Anpassungen sollen eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Für weitere Einzelheiten wird auf die "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe zur Beschaffung von IT-Dienstleistungen für Wartung, Pflege und Weiterentwicklung eines IT-Fachverfahrens für Lehramtsprüfungen (LAP)
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Ziff. II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung" sowie unter Ziff. V.2.4) "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ64GE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.