Lieferung eines Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Werne
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Werne
Lieferung eines Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Werne bestehend aus:
Los 1 Lieferung Fahrgestell und Aufbau Rüstwagen RW Los 2 Lieferung Beladung Rüstwagen RW Los 3 Lieferung Beladung Eisanzug RW Los 4 Lieferung Beladung Beleuchtung Elspro RW Los 5 Lieferung Beladung Paratech Rüstwagen RW Los 6 Lieferung Beladung Holmatro Rüstwagen RW Die Ausschreibung gliedert sich in 6 Lose, welche aus technischen und zeitlichen Gründen separat voneinander ausgeschrieben werden. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Fahrgestell Gerätewagen Logistik GW L2 in Anlehnung an DIN 14555-22
Stadt Altena (Westf.)
Lieferung von 1 Fahrgestell Gerätewagen Logistik GW L2 in Anlehnung an DIN 14555-22
siehe LV in den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
nach VGV keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html